Laden-Gründung geht daneben

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Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv

Das Amtsgericht in Haßfurt schickte einen 53-Jährigen hinter Gitter. Der Mann hatte sich selbstständig machen wollen und dabei die Lieferanten über den Tisch gezogen. Bemerkenswert ist seine erhebliche Vorbelastung.

Das ist rekordverdächtig: Amtsrichterin Ilona Conver brauchte einige Zeit, um die 23 Einträge eines Angeklagten (53 Jahre) aus dem Bundeszentralregister vorzulesen. Der einschlägig Vorbestrafte saß bereits mehrfach in Haft und musste sich nun wegen Betrugs in acht Fällen bei einem Prozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Wie zu erwarten, verhängte das Gericht eine erneute Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat - ohne Bewährung.

Verhandelt wurde das, was sich im Frühjahr und im Sommer 2013 abgespielt hatte. Damals war der Mann kurz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis auf die Idee gekommen, selber den Chef zu spielen und einen Laden zu gründen. Medienberichte und Fernsehsendungen hätten ihn dazu verleitet, erläuterte er sein Motiv.
Da habe es geheißen, dass das Risiko und der Aufwand gering, die Verdienstmöglichkeiten dagegen vielversprechend seien.

Und so machte sich der Mann ans Werk. Er bestellte bei einer Firma im Osten des Landkreises Werbeanzeigen und Plakate, gab bei einem Schreiner diverse Arbeiten in Auftrag und unterschrieb etliche Mietverträge in zwei Orten des Landkreises. Schließlich orderte er Waren für seinen Laden im Wert von rund 1400 Euro.

Alle lieferten prompt - und alle blieben auf ihren Rechnungen sitzen. Die Geschädigten sowie zwei Polizeibeamte waren als Zeugen geladen, insgesamt zehn Personen. Da der Angeklagte sofort alles gestand, war ihre Aussage nicht mehr nötig und sie durften nach kurzer Zeit wieder heimgehen. Ob sie jemals etwas von ihrem Geld sehen, ist mehr als zweifelhaft.

Einem Nackten kann man bekanntlich nicht in die Taschen greifen und da der verhinderte Existenzgründer einen Schuldenberg von über 30 000 Euro angehäuft hat, ist an eine Rückzahlung nicht zu denken. Der Vater von vier Kindern, davon drei im unterhaltspflichtigen Alter, hat sich inzwischen bei einer Schuldnerberatung gemeldet. Der einzige Weg für ihn aus der Misere ist wohl die sogenannte Privatinsolvenz, bei der die Gläubiger weitgehend auf ihren Forderungen sitzenbleiben.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Ilker Özalp, hob in seinem Plädoyer hervor, dass der Vorbestrafte seine Taten unter laufender Bewährung begangen habe. Zudem habe er viele unbescholtene Bürger, Handwerker und Firmen geschädigt, ohne jemals versucht zu haben, den Schaden wieder gutzumachen. Deshalb forderte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Pflichtverteidiger Horst Soutschek bat zu berücksichtigen, dass sein Mandant die Straftaten begangen habe, um seiner Familie etwas bieten zu können, und nicht etwa deshalb, weil er in Saus und Braus leben wollte.

Nur geringfügig verminderte die Strafrichterin das von Özalp beantragte Strafmaß. Da sich die Vorstrafen des Verurteilten seit mehr als 30 Jahren durch dessen Leben ziehen, sei das wie "ein roter Faden", sagte die Richterin, als sie ihr Urteil begründete. Nur bei einer eindeutig positiven Sozialprognose wäre eine erneute Bewährung in Frage gekommen, sagte sie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.