Verurteilt wegen "Hitlergruß"-Inhalten: Rentner aus Franken legt Berufung gegen Gerichtsurteil ein

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Ein Unterfranke aus dem Kreis Haßberge soll im Netz Wirtschaftsminister Robert Habeck beleidigt haben. Ein Gericht verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe - jedoch nicht wegen des Habeck-Posts, sondern weil er auf der Plattform X verfassungswidrige Inhalte verbreitet habe. Jetzt legt der Rentner Berufung gegen das Urteil ein.

Update vom 30. Juni 2025: Verurteilter Franke legt Berufung gegen Gerichtsurteil ein

Ein Mann aus Unterfranken soll eine Geldstrafe wegen mehrerer rechtswidriger Posts auf X zahlen - doch das sieht der 64-Jährige nicht ein. Die Verteidigung habe Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Haßfurt eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Nun muss sich das Landgericht Bamberg mit dem Fall befassen. 

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten am 18. Juni in vier Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen und 55 Tagessätze zu je 15 Euro verhängt. Aus Sicht des Vorsitzenden Richters gibt es keine Zweifel, dass der Angeklagte aus dem Landkreis Haßberge im vorigen Jahr mehrere Posts mit strafbaren Inhalten auf der Plattform X verbreitet hat. 

Update vom 20. Juni 2025: Habeck-Post brachte Ermittlungen in Gang 

Ein 64-jähriger Mann aus Unterfranken ist vom Amtsgericht Haßfurt wegen mehrerer rechtswidriger Posts auf X zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn in vier Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig und verhängte 55 Tagessätze zu je 15 Euro. Aus Sicht des Vorsitzenden Richters gibt es keine Zweifel, dass der Angeklagte aus dem Landkreis Haßberge im vorigen Jahr mehrere Posts mit strafbaren Inhalten auf der Plattform X verbreitet hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Rentner vorgeworfen, auf der Plattform mehrere Bilder mit NS-Bezug und Kommentaren zu aktuellen politischen Themen verbreitet zu haben. Darunter etwa ein Bild, das Adolf Hitler bei einem Handschlag mit einem Geistlichen zeigt und mehrere Männer, die dazu einen sogenannten Hitlergruß machen. Ein weiterer Post soll die Montage einer fiktiven Titelseite des Magazins "Spiegel" zeigen, auf dem die Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, zu sehen war. Das Bild war so bearbeitet, dass Schulze einen Hitlergruß zeigt. Daneben sollen die Worte "das grüne Reich" und "die Machtergreifung" abgebildet gewesen sein.

"Hitlergruß"-Darstellung: Mann aus Haßfurt vor Gericht verurteilt

Um Darstellungen, die etwa Adolf Hitler oder ein Hakenkreuz zeigen, straffrei verwenden zu können, müsste aus Sicht des Gerichts auf Anhieb ein kritischer Gebrauch erkennbar sein. Davon sei der Angeklagte in den ihm vorgeworfenen Fällen ganz weit entfernt, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 70 Tagessätzen gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. So zog der Verteidiger des Mannes in Zweifel, dass der Angeklagte die Inhalte wirklich gepostet hatte. Zudem sprach er in seinem Plädoyer von "kritisch verwendeten historischen Bildern". Der Mann selbst machte vor Gericht keine Angaben.

Vorwürfe in Bezug auf zwei weitere Posts wurden im Zuge der Verhandlung eingestellt. Darunter auch der Vorwurf der Volksverhetzung. Der Richter folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft, da die Posts aus Sicht der Verfahrensbeteiligten als Comic oder Satire einzustufen und damit von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt seien.

Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte der Verteidiger des Mannes einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Er begründete dies mit Vorgaben des Gerichts und des Vorsitzenden Richters in Bezug auf die Presse. Der Antrag wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Der Mann hatte zuvor gegen einen wegen der X-Posts erlassenen Strafbefehl mit 90 Tagessätzen und dem Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zum Prozess.

Habeck-Post als Auslöser: Polizei findet bei Durchsuchung in Haßfurt belastendes Material

Ursprünglich war das Verfahren gegen den Mann im August 2024 wegen eines X-Posts mit einer mutmaßlichen Beleidigung des vorigen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) in Gang gekommen. Der Post soll ein Porträtfoto von Habeck und den Schriftzug "Schwachkopf Professional" gezeigt haben. Der Post wurde über ein Online-Meldeportal des Bundeskriminalamts angezeigt.

Wenige Tage später veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung bei dem Mann. Dabei stellte die Polizei ein Tablet sicher und stieß auf weitere möglicherweise strafbare Inhalte und Äußerungen des Mannes.
Die Ermittlungen wegen des "Schwachkopf"-Posts wurden laut Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt. Der Vorwurf der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens falle aufgrund der anderen Vorwürfen gegen den Mann und die dafür zu erwartende Strafe "nicht beträchtlich ins Gewicht", hieß es.

Ursprungsmeldung vom 16. April 2025: "Schwachkopf"-Post selbst fällt "nicht beträchtlich ins Gewicht"

Die Durchsuchung bei einem Mann im Kreis Haßberge wegen einer mutmaßlichen "Schwachkopf"-Beleidigung gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf X hat Folgen für den Beschuldigten: Er soll eine Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Haßfurt habe einen Strafbefehl mit 90 Tagessätzen wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Volksverhetzung erlassen, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Der Rechtsanwalt des Beschuldigten kündigte an, Einspruch einzulegen. In dem Fall käme es zu einem Gerichtsverfahren.

Mit Blick auf den "Schwachkopf"-Post selbst seien die Ermittlungen vorläufig eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Bamberg mit. Neben den anderen Vorwürfen gegen den Mann falle die zu erwartende Strafe für die im Frühjahr 2024 auf X hochgeladene Bilddatei mit einem Porträtfoto Habecks und dem Schriftzug "Schwachkopf PROFESSIONAL" "nicht erheblich ins Gewicht". Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft deshalb wegen des Vorwurfs der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens ermittelt.

Worum genau es bei den im Strafbefehl noch enthaltenen Vorwürfen geht, blieb zunächst unklar. Der Anwalt des Beschuldigten, Marcus Pretzell, sprach unter anderem von einem Hitler-Porträt, das der Mann mit Kontext versehen retweetet habe. Mit Blick auf die nun noch sechs vorgeworfenen Fälle sagte Pretzell nur, es gehe um "unterschiedlichste Dinge".

Die Staatsanwaltschaft hatte während der Ermittlungen mitgeteilt, der Mann solle im Frühjahr 2024 auf X ein Bild mit Bezug zur Nazi-Zeit hochgeladen haben, das möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte.

Wirbel um Durchsuchung im November

Darauf sind den Ermittlern zufolge ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift "Deutsche kauft nicht bei Juden" zu sehen sowie unter anderem der Zusatztext "Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!". Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Die Durchsuchung wegen des "Schwachkopf"-Memes bei dem Mann in Unterfranken hatte selbst im Umfeld des noch amtierenden Wirtschaftsministers Verwunderung ausgelöst. Auch der Beschuldigte war mehr als überrascht. Die Staatsanwaltschaft Bamberg teilte später mit, die Durchsuchung sei schon beantragt worden, bevor der Grünen-Politiker in dem Fall selbst Anzeige erstattete. Der Vorfall sei über ein Online-Portal dem Bundeskriminalamt gemeldet worden.

An der Strafverfolgung habe es ein besonderes öffentliches Interesse gegeben, argumentierte die Ermittlungsbehörde. Bei Habeck gehe es um einen Bundesminister und den deutschen Vizekanzler. Außerdem hätten bei dem 64 Jahre alten Beschuldigten "Verdachtsmomente einer antisemitischen Gesinnung" bestanden. Bei der Durchsuchung an einem bundesweiten Aktionstag im November stellten die Ermittler ein Tablet bei dem 64-Jährigen sicher. Ein Jahr zuvor war ein Mann aus dem Kreis Wunsiedel zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden , nachdem er Habeck in einer Bildcollage als "Vollpfosten" bezeichnet hatte.

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Vorschaubild: © NEWS5 / Pascal Höfig (NEWS5)