Kaum noch Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis Haßberge

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Wolfgang Merz kann für nächstes Jahr im Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt in seinem Heimatort Knetzgau keinen Kurzzeitpflegeplatz für seine schwer pflegebedürftige Mutter reservieren. Foto: Ulrike Langer
Wolfgang Merz kann für nächstes Jahr im Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt in seinem Heimatort Knetzgau keinen Kurzzeitpflegeplatz für seine schwer pflegebedürftige Mutter reservieren. Foto: Ulrike Langer

Der Urlaub war für pflegende Angehörige die einzige Möglichkeit, einmal auszuspannen. Doch nun sind sie praktisch auf sich allein gestellt.

Wolfgang Merz aus Knetzgau ist frustriert. Er kann für das nächste Jahr im Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in seinem Heimatort keinen Kurzzeitpflegeplatz für seine schwer pflegebedürftige Mutter mehr reservieren. "Meine Mutter ist schon seit vielen Jahren ein Pflegefall und seit 2011 extrem pflegebedürftig", erzählte er. "Meine Frau Heidi und ich sowie ein ambulanter Dienst übernehmen diese Pflege das ganze Jahr rund um die Uhr. Aber ab und zu brauchen wir auch mal eine gemeinsame Auszeit."

Daher sei die Mutter in den letzten Jahren im Seniorenzentrum in Knetzgau während des Urlaubs betreut worden. Nun aber gebe es nächstes Jahr keinen Kurzzeitpflegeplatz mehr.

"Pflegegeld nützt da gar nichts"

Er und seine Frau hätten niemanden, der die Mutter während des Urlaubs pflegen kann. "Durch die Aufgabe der Kurzzeitpflegeplätze sind die pflegenden Angehörigen ganz auf sich allein gestellt", monierte er. "Dass Markus Söder nun ein Pflegegeld von 1000 Euro zahlt, nützt uns in diesem Fall gar nichts! Ich hoffe und wünsche mir, dass die Politik etwas unternimmt. Denn es gibt ja auch Personen, die einen Angehörigen alleine pflegen und mal eine Erholung benötigen. Und es gibt einen Anspruch auf Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen, die in die Pflegegrade zwei bis fünf eingestuft sind."

Im Caritas-Alten- und Pflegeheim St. Bruno in Haßfurt gibt es aus wirtschaftlichen Gründen schon seit über zehn Jahren keine separate Kurzzeitpflegestation mehr. Denn während in der Urlaubszeit im Sommer jedes Bett gleich mehrfach hätte belegt werden können, hätten die Zimmer die restliche Zeit meistens leer gestanden. Trotzdem habe man das Personal vorhalten müssen. "Jetzt können wir nur noch eine eingestreute Kurzzeitpflege anbieten. Das heißt, dass ein freies Bett so lange belegt werden kann, bis ein neuer Bewohner einzieht", sagte die Leiterin Heike Ehlert. "Ich weiß, dass es für die Leute problematisch ist, die einen Platz für ihre zu pflegenden Angehörigen suchen." Zwar habe der Gesetzgeber einen Anspruch auf Kurzzeitpflege zugesagt, doch dass es kaum noch Plätze gibt, habe er wohl nicht berücksichtigt.

Ähnlich sieht es im Wohn- und Pflegezentrum Unteres Tor in Haßfurt aus, das vom Bayernstift getragen wird. "Wir haben nur eingestreute Kurzzeitpflegeplätze und können im Durchschnitt jeden Monat fünf Gäste aufnehmen", teilte Leiterin Ulrike Rüth mit. Der Wechsel zwischen stationärer Pflege und Kurzzeitpflege sei mit einem großen Aufwand für das Verwaltungspersonal verbunden. Auch deshalb bevorzuge sie eine stationäre Belegung.

Wie Hildegard Hückmann, Leiterin des Hans-Weinberger-Hauses der Awo in Zeil, mitteilte, könne man ab 2019 keine Kurzzeitpflegeplätze mehr vorhalten. Nur frei werdende Plätze könnten mit Kurzzeitpflegepatienten belegt werden. Angehörigen, die einen Kurzzeitpflegeplatz benötigen, rät sie, "alle Heime durchzutelefonieren und auf einen Platz zu hoffen".

Anrufen könnte man beispielsweise im privaten Alten- und Pflegeheim Klinger in Maroldsweisach. "Wir haben offiziell zwar nur die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze, doch wir halten hauptsächlich in der Zeit von April bis Oktober zwei bis drei Kurzzeitpflegeplätze frei", sagte der Leiter, Christian Wokel. Es gebe zwar keine Garantie, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt auch einen Platz erhält, aber es lohne sich, rechtzeitig vorzufühlen.

"... wenn ein Platz frei wird"

Wie Christine Unger, Leiterin des Seniorenzentrums St. Elisabeth in Ebern, mitteilte, gebe es in der Einrichtung ebenfalls eingestreute Kurzzeitpflege: "Wir nehmen jederzeit einen Gast auf, wenn ein Platz frei wird."

Das Seniorenhaus St. Stephanus SeniVita in Eltmann bietet gar keine Kurzzeitpflege an.

Angelika Schmidt, Fachbereichsleiterin Altenhilfe beim Caritasverband für den Landkreis Haßberge, kennt natürlich auch die Probleme. "Als Caritas Haßberge verfolgen wir auch eine Förderung und einen Ausbau von häuslichen Betreuungsangeboten, stoßen jedoch aus personellen oder finanziellen Gründen an Grenzen", sagte sie.

Im Altenservicezentrum St. Martin in Hofheim habe man bis vor kurzem kontinuierlich drei Kurzzeitpflegeplätze freigehalten. Dies sei momentan jedoch nicht mehr möglich. Allerdings ermögliche man trotzdem langfristig geplante Kurzzeitpflegen, indem man das Risiko der wirtschaftlichen Unsicherheit im Mangel an Pflegekräften bewusst auf sich nehme. "Wir sehen uns durch die enge Auslegung der Fachkraftquote teilweise kurzfristig in Bedrängnis, diese Platzzusagen einzuhalten. Denn wir sind verpflichtet, Personalschlüssel taggenau und belegungsabhängig zu erfüllen", sagte die Fachbereichsleiterin.

"Fallen nun zugesagte Kurzzeitpflegen und starker, ungeplanter und kurzfristiger Personalausfall zusammen, dürften wir keine Gäste mehr aufnehmen. Diese Planungsunsicherheit in der exakten Personalentwicklung ist der eigentliche Hauptgrund, Kurzzeitpflegen nicht langfristig zuzusagen."

Mehrere Nachteile

Die Kurzzeitpflege hat laut Angelika Schmidt mehrere Nachteile gegenüber einer vollstationären Dauerpflege: So ist die Kurzzeitpflege doppelt aufwendig in der Verwaltung und die Finanzierung ab Pflegegrad 4 defizitär. Hinzu kommt die Belegungsunsicherheit bei der Platzfreihaltung, und zuletzt gibt es einfach nicht genug Pflegepersonal.

"Generell begrüßen wir die Pflege-Offensive der bayerischen Landesregierung", berichtete sie weiter. Aber die Förderversprechen seien nur ein möglicher Anreiz, dauerhaft Plätze freizuhalten, wenn Einrichtungen sowieso tendenziell nicht ausgelastet sind. "Da die Richtlinie nur maximal einen 90-prozentigen Ausfallersatz des Tagessatzes zusagt, müssen Träger beim Freihalten von Kurzzeitpflegeplätzen trotzdem mit Defiziten rechnen."