Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte die beiden 29-Jährigen wegen Einbruchs zu Bewährungsstrafen.
Der Inhaber eines Geschäfts für Anglerzubehör im Kreis Haßberge war völlig verzweifelt, als im März 2015 zwei Mal in seinem Lager eingebrochen und hochwertige Waren gestohlen wurden. Dann installierte er eine Überwachungskamera und hatte prompt Erfolg. Beim nächsten Einbruch waren auf dem Film deutlich zwei Männer (beide 29 Jahre) zu sehen. Der Diebstahl in dem Laden sowie der Aufbruch eines Gartenhäuschens brachte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten bei einem Prozess am Haßfurter Amtsgericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr ein; zusätzlich müssen sie jeweils 500 Euro an den Geschäftsmann zahlen. Und derjenige der beiden, der besser verdient, muss nochmals 1500 Euro an das Rote Kreuz blechen.
Bei beiden Geständigen handelt es sich um aktive Angler.
Zum Tathergang befragt, sagte einer der beiden, dass sie auf dem Weg zu einem Gewässer waren und feststellten, dass sie keine Würmer oder Köder dabei hatten. Als sie dann an der Ladentür des Einzelhandelsgeschäfts klingelten, machte niemand auf. Und da kamen sie auf die Schnapsidee, über zwei niedrige Zäune zu steigen und von der Rückseite des Gebäudes her über eine unverschlossene Tür in das Anwesen einzusteigen.
Zweiter Anlauf
Kurze Zeit später wiederholten sie ihren ersten Coup, aber beim dritten Mal war Schluss mit lustig. Aufgrund der Kameraauswertung kam es wenig später zu einer Hausdurchsuchung. Dabei fanden die Polizeibeamten fast das gesamte Diebesgut im Wert von mehreren tausend Euro.
Staatsanwalt Arno Ponnath kreidete den beiden insbesondere an, dass sie nur etliche Wochen danach gemeinsam in ein Gartenhaus eindrangen und dort fünf Dosen Cola stibitzten, wobei sie einen Sachschaden von mehr als hundert Euro verursachten. Als sie nahe beim Tatort von der Polizei geschnappt wurden, konfiszierte man verschiedene Einbruchswerkzeuge und einen Dietrich.
Den Geschäftsmann erschütterte nicht nur der Einbruch an sich, sondern auch die Tatsache, dass er die beiden Täter gut kannte. Schließlich handelte es sich bei ihnen um langjährige Kunden. Immer noch fassungslos meinte der Firmenchef mit zutiefst enttäuschter Stimme: "Wenn die mit mir gesprochen und gesagt hätten, dass sie im Moment etwas klamm sind, wäre ich ihnen mit Sicherheit entgegengekommen."
Obwohl die Beschuldigten noch nie vor dem Kadi standen, kam aufgrund des gemeinschaftlichen Einbruchdiebstahls in gleich mehreren Fällen eine einfache Geldstrafe nicht mehr in Betracht. "Strafrechtlich gesehen sind Sie gleich von Null auf Hundert durchgestartet", kommentierte Amtsrichterin Ilona Conver die Straftaten. Nur weil beide bislang als unbescholtene Bürger lebten, billigte ihnen das Gericht eine Bewährung zu.