Haßfurt
Prostitution
"Ich bin dominant sadistisch"
Das Amtsgericht Haßfurt hat ein Verfahren gegen eine selbst ernannte "Domina" wegen Betrugs eingestellt. Es gebe zu viele Vermutungen, argumentierte das Gericht. Außerdem hat die Angeklagte schon Schadenswiedergutmachung betrieben.

Aus ihrer Neigung machte die 52-jährige "Lady" kein Geheimnis. "Ich bin dominant sadistisch", erklärte sie dem Richter Roland Wiltschka am Haßfurter Amtsgericht.
Dort saß die Frau bereits zum zweiten Mal auf der Anklagebank. Diesmal wegen Betrugs. Denn während sie von Oktober 2007 bis März 2008 der Prostitution nachgegangen war und somit Einnahmen gehabt haben muss, hatte die Dame auch Hartz-IV-Mittel bezogen, Einkünfte aber verschwiegen.
Die "Domina" hatte schon vor mehr als zwei Jahren einen "Skandal im Sperrbezirk" ausgelöst, weil vor einer Ferienwohnung in einer Steigerwaldgemeinde mehrfach wildfremde Herren in Autos mit Kennzeichen von Bayreuth bis München aufgekreuzt waren. Da Prostitution in Orten unter 30.000 Einwohnern verboten ist, bekam die jetzt 52-Jährige damals einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu 20 Euro. Dagegen legte sie Einspruch ein und erklärte im Januar 2009 dem Gericht warum: "Ich versohle nur den Hintern eines Mannes, das ist mein Hobby." Bei ihr gebe es keinen Geschlechtsverkehr. Sie wollte dem Gericht damals offensichtlich klar machen, dass ihr Tun keine Prostitution sei. Damit kam sie aber nicht durch, und letztendlich zog sie ihren Einspruch zurück. Der Strafbefehl erlangte damit Rechtskraft.
Jetzt ging es um die strafrechtliche Konsequenz hinsichtlich des Betrugs am Jobcenter (früher Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Soziales, kurz Arge). Die "Lady" argumentierte, sie habe die Spielchen nur im Bekanntenkreis getrieben, und "die Spielsachen waren eh in meinem Privatbesitz". Von ihren Bekannten, "die halt auch diese Neigungen haben und nur zehn Euro für die Anmietung der Wohnung gezahlt haben", sei sie aufgefordert worden, doch mal "einen Versuchsballon mit Inseraten" zu starten. Aber die Nachfrage sei gering gewesen, und viele seien wieder gegangen, "weil ich nicht ihr Typ war".
Mit dem Jobcenter hat die 52-Jährige vor dem Sozialgericht bereits einen Vergleich geschlossen und 2500 Euro aus den Hartz-IV-Zahlungen zurückerstattet. Nun wunderte sie sich, dass sie bereits zum dritten Mal wegen derselben Sache vor Gericht steht und bestraft werden soll. Damit traf die Dame bei Richter Roland Wiltschka auf Verständnis. "Vieles bewegt sich hier im Rahmen der Vermutung, und Zeugen sind wohl nicht zu finden", meinte Wiltschka. Im Hinblick auf die bereits früher erfolgte Verurteilung und den Vergleich vor dem Sozialgericht stellte er das Betrugsverfahren gegen die "Lady" ein.
Die Dame ist jetzt in Oberfranken tätig, "ordnungsgemäß gemeldet bei Arge und Finanzamt", wie sie bei ihrem Prozess am Amtsgericht in Haßfurt versicherte.
Dort saß die Frau bereits zum zweiten Mal auf der Anklagebank. Diesmal wegen Betrugs. Denn während sie von Oktober 2007 bis März 2008 der Prostitution nachgegangen war und somit Einnahmen gehabt haben muss, hatte die Dame auch Hartz-IV-Mittel bezogen, Einkünfte aber verschwiegen.
Die "Domina" hatte schon vor mehr als zwei Jahren einen "Skandal im Sperrbezirk" ausgelöst, weil vor einer Ferienwohnung in einer Steigerwaldgemeinde mehrfach wildfremde Herren in Autos mit Kennzeichen von Bayreuth bis München aufgekreuzt waren. Da Prostitution in Orten unter 30.000 Einwohnern verboten ist, bekam die jetzt 52-Jährige damals einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu 20 Euro. Dagegen legte sie Einspruch ein und erklärte im Januar 2009 dem Gericht warum: "Ich versohle nur den Hintern eines Mannes, das ist mein Hobby." Bei ihr gebe es keinen Geschlechtsverkehr. Sie wollte dem Gericht damals offensichtlich klar machen, dass ihr Tun keine Prostitution sei. Damit kam sie aber nicht durch, und letztendlich zog sie ihren Einspruch zurück. Der Strafbefehl erlangte damit Rechtskraft.
Jetzt ging es um die strafrechtliche Konsequenz hinsichtlich des Betrugs am Jobcenter (früher Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Soziales, kurz Arge). Die "Lady" argumentierte, sie habe die Spielchen nur im Bekanntenkreis getrieben, und "die Spielsachen waren eh in meinem Privatbesitz". Von ihren Bekannten, "die halt auch diese Neigungen haben und nur zehn Euro für die Anmietung der Wohnung gezahlt haben", sei sie aufgefordert worden, doch mal "einen Versuchsballon mit Inseraten" zu starten. Aber die Nachfrage sei gering gewesen, und viele seien wieder gegangen, "weil ich nicht ihr Typ war".
Mit dem Jobcenter hat die 52-Jährige vor dem Sozialgericht bereits einen Vergleich geschlossen und 2500 Euro aus den Hartz-IV-Zahlungen zurückerstattet. Nun wunderte sie sich, dass sie bereits zum dritten Mal wegen derselben Sache vor Gericht steht und bestraft werden soll. Damit traf die Dame bei Richter Roland Wiltschka auf Verständnis. "Vieles bewegt sich hier im Rahmen der Vermutung, und Zeugen sind wohl nicht zu finden", meinte Wiltschka. Im Hinblick auf die bereits früher erfolgte Verurteilung und den Vergleich vor dem Sozialgericht stellte er das Betrugsverfahren gegen die "Lady" ein.
Die Dame ist jetzt in Oberfranken tätig, "ordnungsgemäß gemeldet bei Arge und Finanzamt", wie sie bei ihrem Prozess am Amtsgericht in Haßfurt versicherte.