Mit 17 Vorverurteilungen landete ein 35-Jähriger vor Gericht. Doch in diesem Fall wollte der Angeklagte scheinbar wirklich niemandem Schaden. Doch bis die Anzeige zurückgezogen werden konnte, lag die Akte schon beim Staatsanwalt auf dem Tisch.
Wenn jemand vor Gericht steht und bereits 17 Vorverurteilungen auf dem Kerbholz aufweist, hat er in aller Regel schlechte Karten. Dessen war sich der Angeklagte (35 Jahre) eines Strafprozesses am Amtsgericht in Haßfurt bewusst. "Ich weiß, dass ich schon viel Mist gebaut habe", erklärte er gegenüber dem Gericht und beteuerte weiter: "Aber diesmal wollte ich wirklich niemanden übers Ohr hauen!" Und tatsächlich schenkten ihm Staatsanwalt und die Richterin Ilona Conver Glauben und stellten das Betrugsverfahren ohne Auflagen ein.
Was war passiert? Der Mann aus der Rhön hatte vor kurzer Zeit einen Autohandel aufgemacht. Dabei hat er sich auf den Auto-Import-Export spezialisiert. Da er weiß, dass eine bestimmte Käufergruppe vor allem an Rechtslenkern interessiert ist, kaufte er auch Fahrzeuge aus England auf.
Ende letzten Jahres bot er so auf einer Internet-Plattform einen in Großbritannien erworbenen Wagen an.
Es meldeten sich Neugierige, und am 6. Dezember kam bei ihm ein 28-Jähriger aus dem Maintal im Kreis Haßberge vorbei, um sich ein Bild von dem guten Stück zu machen. Nach einer Probefahrt wurden die beiden über einen Kaufpreis von 7900 Euro handelseinig.
Der Käufer nahm den Wagen (ohne deutsche Zulassungspapiere) gleich mit, da es noch über eine mehrere Wochen gültige englische Zulassung verfügte. Am 16. Januar holte der Verkäufer den Pkw wieder ab, um ihn durch den deutschen TÜV zu bringen. In der Werkstatt, die den TÜV abnehmen sollte, gab es dann eine unangenehme Überraschung: Auf der Hebebühne inspizierte man die Unterseite des Autos - und da stellte der Meister fest, dass man in England den Rahmen geschweißt hatte.
Alles wieder zurück Damit war an eine TÜV-Abnahme nicht mehr zu denken.
Der Händler aus der Rhön verkaufte das Schrottauto als Unfallwagen für 2600 Euro an einen anderen Händler. Dem ersten Käufer teilte er kurz danach die ganze Malaise mit und bot ihm ein anderes, gleichwertiges Auto als Ersatz an. Der hatte daran aber kein Interesse. Also fuhr der Importeur zu dem 28-Jährigen und machte mit ihm den Kaufvertrag rückgängig. Er verpflichtete sich, den Kaufpreis zurückzuzahlen und ließ als erste Rate 1000 Euro da.
Die wenige Wochen vorher gezahlten fast 7900 Euro hatte er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, weil er dafür bereits andere Autos eingekauft hatte. Also bat er den Kunden um Geduld. Nach einigen Wochen kam dem 28-Jährigen die Sache doch spanisch vor, er ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Und ausgerechnet an diesem Abend kam der (später) Angeklagte mit dem restlichen Geld vorbei.
Obwohl die Anzeige bald darauf zurückgenommen wurde, ist die Sache schon beim Staatsanwalt gelandet. Und der wurde angesichts des ellenlangen Vorstrafenregisters aktiv. In dem öffentlichen Prozess am Haßfurter Amtsgericht aber glaubte man dem Vorbestraften und stellte das Verfahren ohne Auflage ein.