Das zu erwartende Urteil vorwegnehmend, stieß der Angeklagte (45 Jahre) bei seinem letzten Wort hervor: "Ich zahl' das nicht und fertig!"
Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Mann am 24. Februar 2014 einen Gutachter am Telefon mit den Worten "Ich schlage dich tot, wenn ich meine Kinder nicht wieder kriege" massiv bedroht hatte. Dafür kassierte der Uneinsichtige bei einem Strafprozess am Amtsgericht Haßfurt eine Geldstrafe von 1400 Euro.
Der Angerufene schilderte im Zeugenstand, wie es zu diesem Vorfall gekommen war. Im Auftrag des Jugendamtes sollte der Psychologe gutachterlich feststellen, ob die in der Familie lebenden Kinder gefährdet seien. Zu diesem Zweck war es erforderlich, dass er sich persönlich ein Bild von der Situation machte. Er fuhr wenige Tage vor dem Drohanruf zur Wohnung, die sich in einer kleinen Gemeinde im Norden des Kreises befand.
In seinem Bericht kam der Experte zu der Überzeugung, dass es nicht verantwortbar sei, die Minderjährigen weiterhin im Elternhaus zu belassen.
Die Behörde veranlasste darauf hin, dass die Kinder, wie es im Amtsdeutsch heißt, abgeholt und in Obhut genommen wurden. Zornige und aufgebrachte Anrufe bei ihm zuhause, erklärte der Sachverständige, seien in solchen Fällen nicht selten.
Aber dieses Telefonat fiel doch aus dem Rahmen. In aggressivem und wütendem Ton, so der Zeuge, sei er persönlich bedroht worden. Dabei hätten die Worte des Anrufers so ernsthaft und eindringlich geklungen, dass er die Sache nicht auf die leichte Schulter nahm.
Der Angeschuldigte gab zu, angerufen und zu dem Sachverständigen gesagt zu haben, dass er "dran" sei. Jedoch zu einer Morddrohung habe er sich nicht hinreißen lassen, beteuerte er.
Während der Gerichtsverhandlung saß die Ehefrau des Angeklagten auf der Zuhörerbank. Sie begleitete die Ausführungen der Juristen mit Unmutsäußerungen und heftigem Kopfschütteln.
Die Strafrichterin Ilona Conver musste die Frau zur Räson rufen. "Wenn Sie weiter stören und dazwischenreden, werde ich Sie des Saales verweisen und ein Ordnungsgeld verhängen", erklärte die Richterin.
Als der Auszug aus dem Bundeszentalregister verlesen wurde, erfuhr man, dass der Angeklagte eine Vorstrafe hat. Fast zehn Jahre ist es her, dass er damals wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. Weil er in der Folgezeit die mit dem seinerzeitigen Urteil verbundenen Auflagen nicht eingehalten hatte, saß er eine Zeitlang sogar im Knast.
Zu der jetzigen Verhandlung war es gekommen, weil der Mann einen Strafbefehl über 750 Euro von Anfang April dieses Jahres nicht akzeptieren wollte. Mit dem Richterspruch von 35 Tagessätzen á 40 Euro plus die Gerichtskosten kommt ein größerer Batzen auf den Mann zu.