Geldsegen für die "Veitensteingruppe"

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Symbolbild Foto: Robert Schlesinger/ dpa
Symbolbild  Foto: Robert Schlesinger/ dpa
Rupert Göller
Rupert Göller
 

Im Nachhinein spült die Flurbereinigung dem Wasserzweckverband "Veitensteingruppe"mehr als 27 000 Euro in die Kasse. Grundstücksveränderungen haben zu Nachveranlagungen in dieser Gesamtsumme geführt. 45 Gebührenbescheide gingen heraus.

Manche Beschlüsse des Trinkwasser-Zweckverbands Veitensteingruppe , die an sich trocken klingen, wirken sich direkt auf die Geldbeutel der Bürger aus. So befasste sich der Verbandsrat des Trinkwasserzweckverbandes in seiner letzten Sitzung auch mit Themen, welche die Wasserverbraucher direkt betrafen.

Es ging um die Veranlagung von Grundstücken sowie der Vorgehensweise bei Wasserrohrbrüchen auf dem eigenen Grundstück. Der Verband mit Sitz im Breitbrunner Gemeindeteil Kottendorf versorgt Abnehmer in den Kommunen Baunach, Breitbrunn, Ebelsbach, Lauter, Kirchlauter, Königsberg und Rentweinsdorf.
Zur Umsetzung kam in den letzten Wochen ein Beschluss des Verbandsrates, eine Nachveranlagung für Flächenvergrößerungen durchzuführen. Diese waren insbesondere in der Folge der Flurbereinigung und des Eintrages in das Grundbuch entstanden.


45 Bescheide

Die Verbandsvorsitzende, Breitbrunns Bürgermeisterin Gertrud Bühl (FW) teilte mit, dass von Geschäftsführer Rupert Göller dadurch 45 Bescheide zu erstellen waren, welche Abnehmer aus der Gemeinde Kirchlauter, der Gemeinde Breitbrunn und dem Ortsteil Rudendorf der Gemeinde Ebelsbach erstellt wurden.

Diese Bescheide hätten insgesamt eine Summe von 27 436 Euro ausgemacht. "Diese Bescheide machen wir nicht nur wegen der Satzung, sondern auch im Sinne der Gleichbehandlung der Bürger", erklärte Vorsitzende Bühl hierzu. Man habe nicht mit so hohen Einnahmen gerechnet, Widersprüche habe es aber nicht gegeben und die Hälfte der Beträge sei bereits eingegangen.


Rohrbrüche im privaten Bereich

Bürgermeister Karl Heinz Kandler (SPD), Gemeinde Kirchlauter, ging auf das Problem der Wasserrohrbrüche ein. Ein Abnehmer habe einen beträchtlichen Wasserverlust von 700 Kubikmetern gehabt und nun stelle sich die Frage, ob es hierfür nicht einen Erlass geben könnte. Vorsitzende Bühl stellte hierzu fest, dass es bei Rohrbrüchen bisher keinen Erlass gab. Dem Eigentümer obliege die Pflicht zur Überwachung seiner Hausleitung. Wenn man etwas anderes wolle, müsse man dies beschließen.

Geschäftsführer Rupert Göller teilte hierzu mit, dass dies binnen eines Jahres bereits der fünfte derartige Fall wäre. Oft stelle sich dies auch erst bei Ablesung der Wasserzähler heraus. Göller wörtlich: "Was durch die Wasseruhr geht, muss auch bezahlt werden."

Erich Langhojer berichtete aus der Stadt Baunach, wo es genauso gehandhabt werde. Allerdings könne man dann bei den Kanalgebühren anders verfahren. Das zu regeln, sei aber Sache der Gemeinden.