Fußtritt bringt eine Geldstrafe ein

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Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 30-Jährigen wegen Körperverletzung. Sein Glück: Er trug Turnschuhe.

An den genauen Tatablauf und an den Auslöser für die Schlägerei konnte sich keiner der Beteiligten mehr so recht erinnern. Das lag wohl daran, dass bei der Faschingsveranstaltung alle mehr oder weniger fröhlich gebechert hatten. Unstrittig war allein, dass ein 30 Jahre alter Mann einen 26-jährigen Kontrahenten mit einem Fußtritt ins Gesicht getroffen hatte. Beim Prozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt ließ sich der nicht vorbestrafte Angeklagte auf einen Täter-Opfer-Ausgleich ein und erhielt dafür im Gegenzug eine relativ milde Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60 Euro.

Situation ausgenutzt

Leitender Oberstaatsanwalt Bardo Backert führte in seiner Anklageschrift aus, was sich in Sand am 28. Februar 2014 kurz nach zwei Uhr nachts abgespielt hatte. Vor einer Gaststätte hatte es zwischen zwei kleinen Gruppen von jungen Männern Streit gegeben.
Was mit gegenseitigen Pöbeleien begann, artete schnell in eine Rangelei und Rauferei aus. Dabei verlor das Opfer seine Brille und versuchte, diese vom Boden aufzuheben.

In dieser Situation näherte sich der Angeklagte und versetzte dem 26-Jährigen einen Fußtritt an den Kopf. Der Brillenträger konnte im letzten Moment seine Hände zur Abwehr vors Gesicht reißen, wodurch schlimmere Verletzungen vermieden wurden. So erlitt er "nur" Prellungen und Blutergüsse. Außerdem blutete er aus der Nase, sagte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter. Der Hausarzt schrieb den Verletzten eine Woche lang krank.

Der Angeklagte gab den Tritt zu und fügte zu seiner Entschuldigung an: "Ich war angefressen". Grund dafür waren diverse Beleidigungen, an deren Wortlaut er sich allerdings nicht mehr entsinnen konnte. Auf Nachfrage von Backert gab er an, an diesem Tag etliches getrunken zu haben. Schon ab der Mittagszeit wurde ordentlich gefeiert, mit "Weinschorle und Schnaps, es war halt Fasching", erklärte der Beschuldigte.

Die ursprüngliche Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, erläuterte der Oberstaatsanwalt einer anwesenden Schulklasse, könne nicht aufrechterhalten werden. Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen trug der Angeklagte damals Turnschuhe. Nur wenn er schwere oder klobige Straßenschuhe getragen hätte, wäre die Anklage in dieser Form zulässig. So aber wurde der Anklagevorwurf auf eine "einfache", also vorsätzliche Körperverletzung abgeändert. Für einen Beschuldigten ist dies sehr wichtig, weil eine gefährliche Körperverletzung fast immer mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird.

Täter-Opfer-Ausgleich

Angesichts des bisher tadellosen Vorlebens des Mannes regte der Ankläger einen Täter-Opfer-Ausgleich an, der schließlich von allen Beteiligten angenommen wurde. Dieser Vergleich sieht so aus, dass der Geschlagene vom Verursacher 800 Euro in monatlichen Raten zu je 100 Euro erhält. Damit sind dessen teilweiser Verdienstausfall sowie etwaiges Schmerzensgeld abgegolten und es kommt nicht zu einem gesonderten Zivilprozess.

Dass aber trotzdem zumindest eine Geldstrafe im Sinne eines Denkzettels nötig sei, begründete der erfahrene Jurist aus Bamberg mit der Tat an sich. Nur glücklichen Umständen, betonte er, sei es zu verdanken, dass es zu keinen schlimmeren Verletzungen gekommen war. Wer heutzutage etwa mit einem Bierkrug auf einen anderen eindresche, spannte er den Bogen noch etwas weiter, könne nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern vor dem Schwurgericht wegen versuchter Tötung angeklagt werden. Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig.