Fußballer muss für Faustschlag zahlen

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Das Amtsgericht in Haßfurt
Das Amtsgericht in Haßfurt

Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 21-jährigen Sportler zu einer Geldstrafe, weil er nach einem Spiel einen 50 Jahre alten Zuschauer attackiert hatte. Ein Zeuge trug in der Fortsetzungsverhandlung die entscheidende Aussage bei.

"So etwas habe ich noch nie erlebt - da kommt einem das Kotzen!", schimpfte ein 58-Jähriger im Zeugenstand. Mit seiner an Deutlichkeit nicht zu übertreffenden Äußerung trug der Mann bei einem Strafprozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt wesentlich dazu bei, dass ein aktiver Fußballer (21) wegen Körperverletzung verurteilt wurde. In einem tumultartigen Durcheinander direkt nach Spielende hatte der Sportler einem 50-jährigen Zuschauer einen derart heftigen Schlag versetzt, dass dessen Eckzahn abbrach. Dafür kassierte er nun eine Geldstrafe von 630 Euro.

Wie vor kurzem berichtet, fand die Partie in der Kreisklasse an einem Sonntag im Mai des vergangenen Jahres statt. Nachdem der Geschlagene sofort die Polizei verständigt hatte, waren die Ermittlungen in Gang gekommen. Kurz darauf erhielt der strafrechtlich unbescholtene Sportsfreund ein Schreiben des Staatsanwalts. Es enthielt einen Strafbefehl über 420 Euro. Weil er diese Strafe nicht akzeptieren wollte und mit seinem Rechtsanwalt Christian Barthelmes dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess in Haßfurt.

Mannschaftskollegen sagten aus

Am ersten Verhandlungstag vor rund zehn Tagen war bereits eine ganze Reihe von Zeugen aufmarschiert, die den Angeklagten größtenteils entlasteten. Allerdings handelte es sich dabei vor allem um Mannschaftskollegen des Beschuldigten. Da ein aus Sicht des Gerichts wichtiger Augenzeuge damals verhindert war, wurde der Fortsetzungstermin vereinbart und dieser Zeuge erneut vorgeladen.

Es handelte sich dabei um einen gestandenen Mann, der sehr anschaulich und bestimmt schilderte, was er damals beobachtet hatte. Kurz vor Schluss, sagte er einleitend, seien bei dem wichtigen Abstiegsspiel die Emotionen hochgekocht. Und nach dem Abpfiff habe sich ruck-zuck eine Menschentraube hinter dem Torraum gebildet. Etwa ein Dutzend Leute hätten da aufeinander eingebrüllt, sich gegenseitig beschimpft und teils auch wild mit den Armen gestikuliert und herumgefuchtelt.

Und genau in dieser Situation sei der angeklagte Spieler mit Anlauf zu diesem Menschenpulk hin gestürmt, sei oben auf die Gruppe drauf gesprungen und habe dann mit seiner linken Faust wild um sich geschlagen. "Dafür gehörst du heute noch gesperrt!", erregte sich der Mann im Zeugenstand. Da er damals angewidert weitergegangen sei, habe er nicht sehen können, wie und was sich weiterhin ereignete. Auch auf wiederholte hartnäckige Nachfragen seitens des Verteidigers bestand der Augenzeuge auf seiner Aussage.

Widersprüche?

In seinem Plädoyer arbeitete der Anwalt des Angeklagten die aus seiner Sicht zahlreichen Widersprüche in den Zeugenaussagen heraus. Die Behauptungen des letzten Zeugen hielt er deswegen für unglaubwürdig, weil sein Mandant Rechtshänder sei, und in einem solch impulsiven Augenblick nie und nimmer mit der linken Faust zugeschlagen hätte. Weiter stellte er heraus, dass niemand konkret gesehen habe, wie der Fußballer den 50-jährigen Zuschauer getroffen habe.

Für Staatsanwältin Franziska Winkler dagegen war der Sachverhalt erwiesen. Sie forderte eine Geldstrafe von 700 Euro.

Amtsrichterin Ilona Conver reduzierte diesen Antrag nur geringfügig. Zudem muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens, seine Anwaltskosten sowie die Kosten der Nebenklage tragen. Damit erwies sich der Einspruch gegen den Strafbefehl des Staatsanwalts als Schuss, der nach hinten losging. Ob der Fußballspieler Berufung gegen das Urteil einlegt, blieb offen.