Das Haßfurter Amtsgericht verurteilte einen Autofahrer wegen Nötigung zu einer Geldstrafe. Der 39 Jahre alte Mann war mit seinem Wagen auf einen Absperrposten zugefahren. Die Verhandlung brachte Widersprüche ans Licht.
"Er ist mit Karacho auf mich zugefahren - ich musste zur Seite springen", lautete die Kernaussage eines Feuerwehrmannes (40), der bei einer Übung einen Absperrposten besetzt hielt. Der 39-jährige Autofahrer bestritt dies und fünf geladene Zeugen präsentierten teilweise sehr widersprüchliche Schilderungen über den Tathergang. Letztendlich kam das Amtsgericht Haßfurt zur Überzeugung, dass an der Sache "was dran ist", und verurteilte den Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot. Eine Berufung dagegen ist möglich.
Der Vorfall datiert vom 28. September letzten Jahres. Damals wurde in einem kleineren Dorf in den Haßbergen eine Übung abgehalten, an der mehrere Wehren beteiligt waren. Da die Veranstaltung in der Dorfmitte stattfand, musste der Verkehr umgeleitet werden.
Zu diesem Zweck war am Dorfrand ein Absperrposten in Feuerwehruniform und mit Kelle eingesetzt, der die ankommenden Fahrzeuge auf einen Nebenweg verweisen sollte.
Traktor steht im Weg
Spätnachmittags gegen 16.45 Uhr kam der jetzt Angeklagte mit seinem Auto angefahren. Von dem Feuerwehrposten belehrt, bog er auf die Umleitung ein. Nach kurzer Zeit musste er stoppen, weil ein Traktor den Weg versperrte. Dessen Fahrer, sagte einer der Zeugen, sei damit beschäftigt gewesen, Gras aufzuladen. Obwohl das nur wenige Minuten gedauert hat, habe der Autofahrer offensichtlich nicht warten wollen und sein Auto im Rückwärtsgang auf die Hauptstraße zurückgesetzt.
Dabei, so ein anderer Augenzeuge, sei er so spritzig gefahren, dass um ein Haar eine Katze dran geglaubt hätte.
Und dann folgte das, was Ilker Özalp als Vertreter der Staatsanwaltschaft vortrug: Mit aufheulendem Motor, so der Ankläger, sei der Fahrer auf den Posten zugesteuert, der sich nur mittels eines beherzten Sprungs zur Seite aus der Gefahrenzone bringen konnte.
Zwei Zeugen bestätigten diese Version, ein anderer hingegen blieb dabei, dass die Vorbeifahrt an der Absperrung "ganz normal" abgelaufen sei. Die widersprüchlichen Schilderungen der insgesamt fünf Zeugen, so wurde im Laufe des Prozesses deutlich, beruhen offensichtlich nicht bloß auf der jeweils subjektiven Wahrnehmung. Vielmehr kamen etliche nachbarschaftliche Zwistigkeiten wie Lärmbelästigungen oder Parkgewohnheiten zur Sprache.
Aufgrund dieser zahlreichen Widersprüche, unterstrich die Verteidigerin Kerstin Rieger, sei ihrem Mandanten eine sichere Schuld nicht nachweisbar. Sie beantragte einen Freispruch für den Angeklagten.
Anders sah dies Özalp.
Er bewertete zwei Tatzeugen als sehr glaubwürdig und forderte für den strafrechtlich unbescholtenen Mann eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Diesen Antrag reduzierte die Strafrichterin Ilona Conver in ihrem Urteil geringfügig nach unten.
Strafbefehl war ergangen
Zur öffentlichen Hauptverhandlung war es nur deswegen gekommen, weil der Angeklagte gegen einen Strafbefehl vom Januar dieses Jahres Einspruch erhoben hatte. Hätte er damals 1200 Euro bezahlt und ein einmonatiges Fahrverbot akzeptiert, wäre alles längst erledigt.