Ein 33-Jähriger hatte ein Stück Haschisch in den Mund genommen, um es vor der Polizei verschwinden zu lassen. Die Aktion nutzte nichts: Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte den Drogenkonsumenten zu einer Bewährungsstrafe.
Das Motiv für die Mehrzahl der zwölf Vorstrafen des Angeklagten (33 Jahre) lässt sich in einem Wort zusammenfassen: Beschaffungskriminalität. Die Sucht hat den auch körperlich sichtbar angeschlagenen Arbeitslosen seit vielen Jahren fest im Griff. Nachdem er nun erneut mit knapp zehn Gramm Haschisch erwischt wurde, verurteilte ihn das Haßfurter Amtsgericht zu einer - noch nicht rechtskräftigen - Freiheitsstrafe (auf Bewährung).
Eine junge Polizeibeamtin schilderte im Zeugenstand, was sich am 25. September letzten Jahres gegen 20 Uhr auf dem Haßfurter Marktplatz zutrug. Zusammen mit einem Kollegen war die Uniformierte auf Streifenfahrt, als sie den polizeibekannten Mann in Begleitung seiner Freundin erkannten. Als die beiden in einen Audi einstiegen und in Richtung Wülflingen fahren wollten, stoppten die Ordnungshüter das Fahrzeug und führten eine allgemeine Kontrolle durch.
Nachdem der Drogensüchtige aus dem Auto ausgestiegen war, erkannten die beiden Polizisten schnell, dass er etwas im Mund versteckt hielt. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen 9,4 Gramm schweren Brocken Haschisch.
Vor Gericht erklärte der Angeklagte, dass das Rauschgift seiner Freundin gehört habe: "Es war ihr Zeug", sagte er wörtlich. Um sie zu schützen, habe er es schnell an sich genommen und in den Mund gesteckt.
Inzwischen ist sich das Pärchen gar nicht mehr grün. Der Beschuldigte zeigte den Juristen eine Whats-App-Nachricht seiner Ex-Freundin, die ihn zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn erreichte. "Du wirst schon sehen, was dabei rauskommt, du Bastard" lautete die Message.
In der juristischen Bewertung machte Staatsanwalt Arno Ponnath klar, dass der Angeklagte sich zweifellos des Drogenbesitzes schuldig gemacht hatte. Wer letztlich Eigentümer des Stoffes war, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Durch seine neuerliche Einlassung aber hatte der Mann - unabsichtlich - sich selber mit einer weiteren Straftat belastet: Seine Handlung stellt zusätzlich eine Strafvereitelung dar. Zum Glück für den knasterfahrenen Mann, der auch mehrere erfolglose Therapieversuche hinter sich hat, fiel dieser neuerliche Aspekt nicht weiter ins Gewicht.
Aufgrund des ellenlangen Vorstrafenregisters kam für den Vertreter der Anklage eine Geldstrafe nicht in Betracht. Vielmehr plädierte er auf eine fünfmonatige Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt werden könne.
Diese Forderung reduzierte Amtsrichterin Ilona Conver um einen Monat. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich verhängte sie eine Reihe von Auflagen: Der Verurteilte muss sich bei einem Bewährungshelfer melden, 60 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten und eine ambulante Suchtberatung bei der Caritas antreten.