Ein Promillesünder richtete erheblichen Schaden bei einem Unfall an. Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte ihn zu einem Fahrverbot und einer Geldbuße.
Bei vielen Straftaten, die vor Gericht landen und bei denen Alkohol im Spiel ist, geht es um Werte von ein, zwei, drei oder gar vier Promille. Bei der jüngsten Verhandlung am Haßfurter Amtsgericht hatte der Angeklagte (62 Jahre) mit zwei Bier vergleichsweise wenig intus.
Viele denken, dass man sich damit ohne Bedenken hinters Steuer setzen könnte - und liegen damit völlig falsch, wie der Strafprozess deutlich zeigte. Der Mann geriet mit seinem Auto beim Abbiegen auf eine kleine Natursteinmauer, sein Wagen kippte auf ein parkendes Fahrzeug und blieb auf der Fahrerseite liegen. 0,65 Promille im Blut wurden dem Mann zum Verhängnis: Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs muss er drei Monate sein Auto stehen lassen und außerdem 1575 Euro Geldstrafe zahlen.
Die späten Nachmittagsstunden des 4. November 2015 wird der 62-Jährige nicht so schnell vergessen.
Gemütlich trank er zuhause zwei Biergläser aus, als ihn der Anruf eines in der Nähe wohnenden Freundes erreichte, der ihn fragte, ob er nicht kurz mal vorbeischauen könne. Da der Mann nichts weiter vorhatte, holte er seinen Autoschlüssel und startete den Wagen.
Nicht aufgepasst
n dem kleinen Dorf im Maintal betrug die Wegstrecke nur wenige hundert Meter. Er war schon fast am Ziel, als er in eine Seitenstraße abbog. Irgendwie passte er nicht richtig auf und rutschte mit seinem Auto so unglücklich über eine Steinmauer, dass das Vehikel umkippte und dabei erhebliche Schäden verursachte. Wie Ilker Özalp seitens der Staatsanwaltschaft vortrug, entstand an der Mauer ein Sachschaden von über 3400 Euro und eine ähnlich hohe Wertminderung an dem Fremdfahrzeug. Sein eigener, auf der Seite liegender fahrbarer Untersatz hatte nur noch Schrottwert.
Der Unglücksvogel zog sich bei dem Aufprall eine leichte Verstauchung an seiner Hand zu. Als kurz darauf die Polizei kam und den Unfall aufnahm, roch der Beamte die Alkoholfahne des Fahrers. Der unbescholtene und gesetzestreue Bürger kam folgsam mit auf die Polizeiwache, wo ihm Blut abgezapft wurde. Ende 2015 erhielt er dann Post vom Staatsanwalt. Laut Strafbefehl sollte er 1800 Euro Geldstrafe zahlen und sieben Monate auf den Führerschein verzichten. Er legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, so dass es zur Verhandlung in Haßfurt kam.
Auf Führerschein angewiesen
Verteidiger Alexander Wessel wies vor Gericht darauf hin, dass sein alleine lebender Mandant auf regelmäßige ärztliche Betreuung und damit auf seine Fahrerlaubnis angewiesen sei.
Er beantragte, die Sperre auf ein Vierteljahr zu reduzieren.
Aus Schaden wird man klug
Amtsrichterin Ilona Conver sprach von einem "Augenblicksversagen" und übernahm dieses Strafmaß in ihrem Urteil. Man darf davon ausgehen, dass keine Seite Berufung einlegen wird, womit der Richterspruch dann rechtskräftig wird. Und sicherlich ist der Vorfall für den Betroffenen Grund genug, künftig die Finger von der Bierflasche zu lassen, wenn er noch mal fahren muss - gemäß der Volksweisheit: Durch Schaden wird man klug.