Schon im Mittelalter gab es Brandschutz und Brandversicherung. Für Zeil ist eine Feuerverordnung von 1783 erhalten. Alois Umlauf erzählte im Zeiler Feuerwehrhaus von seinen Erkundungen im Bamberger Staatsarchiv.
"Brandschutz ist wichtiger als Brandbekämpfung", der Grundsatz galt früher viel mehr als heute. Und der Zeiler Historiker Alois Umlauf wusste ihn mit Details aus der Geschichte zu untermauern. Bei der Überparteilichen Zeiler Liste (ÜZL und den aktiven Feuerwehrleuten sprach er an einem sehr passenden Ort: in der Zeiler Feuerwehrgerätehalle.
Das Bamberger Staatsarchiv ist quasi Alois Umlaufs zweite Heimat. Hier fiel ihm eine Zeiler Feuerordnung von 1783 in die Hände. Der Fund inspirierte ihn, mehr herauszufinden. Und wie sein Vortrag zeigte, wurde er fündig:
Die wohl älteste Feuerverordnung für das Hochstift Bamberg, zu dem Zeil von 1018 bis 1803 gehörte, stammt vom 18. Oktober 1531. Was heute selbstverständlich ist, eine motorisierte Feuerwehr mit Drehleiter, Pumpen und moderner technischer Ausstattung, das gab es in mittelalterlichen Zeiten nicht. Allerhöchstens Leitern und Ledereimer.
Das war's.
Ziegel statt Stroh und Holz Freilich regten die Stadtoberen Vorbeugung an: So sollten Hausbauer Stroh- und Holzschindeln durch Ziegeln auf den Dächern ersetzen, offenes Feuer sollte nur in gemauerten Herden und Öfen entzündet werden, und der offene Rauchabzug durch das Dach durch den gemauerten Schlot erfolgen. Überhaupt sollten Holz- und Fachwerkhäuser durch Steinbauten ersetzt werden.
Empfohlen wurden damals schon Brandmauern, ein größerer Abstand zu den Nachbarhäusern und natürlich das Löschwasser möglichst aus dem eigenen Brunnen. Ein Gewitterblitz oder menschliche Unachtsamkeit, das konnte schließlich zu jeder Zeit drohen.
Umlauf fand in den Archiven das Beispiel eines Paul Pfaff, der im Januar 1783 nach einem Brand ruiniert war.
Der Zeiler Kastner Michael Stegner war hingegen versichert; er bekam einen finanziellen Ausgleich für sein niedergebranntes Anwesen in Zell. Eine Brandschutzversicherung zu dieser Zeit?
Es war der christliche Gedanke gegenseitiger Nothilfe, der im Hochstift Bamberg Fürstbischof Friedrich von Seinsheim bereits 1769 die "Feuer- und Brand-Assecurations-Gesellschaft" gründen ließ. Der Beitritt war freiwillig, die Gebäude wurden amtlich geschätzt, und man entrichtete seinen Obolus. Heute ist die Brandversicherung Pflicht.
Zur Feuerwache war der Türmer verpflichtet. Er musste Tag und Nacht auf Feuerschein oder Rauch achten, ja wohnte gar im Stadtturm.
Nur mit dem "Feuerrecht" Manche Handwerker gingen mit offenem Feuer um, der Schmied etwa, oder der Bäcker.
Dafür verlieh ihnen die Obrigkeit "Feuerrecht" - und dafür hatten sie Steuern zu bezahlen. Für sie und auch die Holz verarbeitenden Handwerker war die Feuerschau in den Gebäuden angeordnet. Eine der wichtigsten Aufgaben der Zeiler Obrigkeit war die Kontrolle, ob die Vorschriften aus der Feuerverordnung eingehalten wurden.
Weiteres Beispiel: Am 5. August 1783 wurden alle Zeiler Bürgerhäuser und Gebäude, die besonders einer Feuersgefahr ausgesetzt waren, eingesehen. Die Amtsvertreter ordneten etliche Verbesserungen an. Alois Umlauf hatte Beispiele dabei von Zeiler Bürgern, bei denen Mängel festgestellt worden waren. So waren oft die Schlote nicht ordentlich gemauert oder mussten ausgebessert werden.
In Zeil hatte jeder Haushalt einen Feuerlöscheimer im Rathaus zu deponieren. Er war gewöhnlich aus Leder oder aus Stroh geflochten und mit Firnis abgedichtet.
Vier große Feuerleitern und vier Haken lagen im Rathaus, eine große Leiter hing hinten am Brauhaus.
Die Zeiler Stadtrechnungen belegen für 1709 den Kauf von zwei Feuerspritzen: Jede hatte einen Behälter, der einen halben Eimer Wasser fasste. Mit einer Spritze konnte ein Helfer ins brennende Haus, um drinnen zu löschen.
Akribische Vorschriften Was regelte die Feuerordnung von 1783 denn nun im Einzelnen? Ein Brand löste früher oft ein wildes Durcheinander aus. Daher erhielten die Bürger Aufgaben zugewiesen. Paragraph 1 enthält eine für heutige Begriffe ungewöhnliche Anweisung: Sobald auf dem Turm das Feuerzeichen geblasen oder die Sturmglocke gezogen werde, sollten sich Gotteshauspfleger, Rektor, Kantor und Kirchner mit ihrem Hausgesinde, das nicht zur Bewachung ihres Hauses notwendig ist, in die Kirche begeben und dort so lange bleiben, bis die
Feuergefahr vorüber sei. - "Vielleicht, weil sie bloß im Wege stehen", mutmaßte Umlauf scherzhaft.
Die Anweisungen gingen weiter: Der Ratsdiener solle sich mit den Stadtschlüsseln ins Rathaus begeben und dort ausharren, bis das Feuer gelöscht sei.
Für die Brandbekämpfung war die Stadt in Viertelbereiche eingeteilt, drei innerhalb der Stadtmauer und eines in der "Vorstadt" (Bach rahm/Scheuerngasse). Jedem Viertel stand ein Viertelmeister vor. Im Brandfall mussten sie zum Rathaus und die Löscheimer an die Bürger ausgeben. Dann sollte jeder Viertelmeister mit seinen Bürgern "in guter Ordnung" zur Brandstelle gehen und dort das tun, was Vogt und Bürgermeister ihnen sagen. Sie mussten vor Ort bleiben, bis der Brand gelöscht war. Danach hatten sie die Feuereimer einzusammeln und zurück ins Rathaus zu bringen.
Die einstige "Feuerwehrdienstaufsicht" hatte laut Feuerverordnung Regeln zu beachten: Vogt, Bürgermeister, Stadtschreiber, Steuereinnehmer, sie sollten beim ersten Feuerzeichen zur Brandstätte. Das galt auch für Maurer- und Zimmermeister.
Gemeinschaftlich sollten sie beraten, wie der Brand am wirksamsten bekämpft werde. Nach ihren Befehlen sollten die Bürger die Feuerleitern stellen, mit den Eimern eine Wasserkette bilden und löschen. Je sechs Personen transportierten die fünf großen Feuerleitern.
Geordnetes Vorgehen Die Feuerhaken holten jeweils vier Personen aus den Stadtvierteln; dann sollten sie auf ihren Einsatzbefehl warten. Für Ruhe und Ordnung wurden Bürger mit Gewehr als Wachen aufgestellt; sie sollten Plünderungen verhindern.
Alle Bürger, Knechte und Mägde mussten die Eimerkette bilden.
Wo es ging, reichte man das Wasser durch kleine Öffnungen in der Stadtmauer vom Bach her hindurch. Alois Umlauf hatte ein Bild von der Entenweidgasse dabei, wo eine solche Durchreiche bestand, heute aber zugemauert ist.
Nach dem Brand ist vor dem Brand: Die Viertelmeister mussten hinterher alle Gerätschaften einsammeln lassen. Wer seine Feuereimer nicht zurückgab, zahlte mit zwei Gulden eine hohe Strafe. Im Übrigen hatte man daheim für den Fall des Falles ständig einen Eimer voll Wasser bereit zu halten.
ÜZL-Vorsitzender Peter Pfaff, selbst Kreisbrandinspektor, sowie Kommandant Tobias Hetterich freuten sich über die CD, die ihnen Alois Umlauf am Ende gab: sein Vortrag für die Feuerwehrbiblio thek.