Eine zweite Bereitschaftspraxis am Eberner Krankenhaus halten viele Lokalpatrioten für unabdingbar. Foto: FT-Archiv
Mit dieser Karikatur reagierte unser Internet-User NewOpinion3 auf den Vorschlag , für den Ärzte-Notdienst am Abend oder am Wochenende nur eine Bereitschaftspraxis in Haßfurt einzurichten.
Eine angedachte Neuregelung der Bereitschaftsdienste der Ärzte am Wochenende findet im Raum Ebern wenig Zustimmung. Zuständig ist die kassenärztliche Vereinigung in Würzburg. Kritiker sprechen von zentralistischen Tendenzen.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag in Hafenpreppach oder Untermerzbach vom Virus befallen. Der Blick in die Zeitung: Welcher Arzt hat Notdienst? Bleibt bald nur noch die 33 Kilometer weite Fahrt in die Bereitschaftspraxis in der Haßfurter Haßbergklinik?
Eine Horrorvorstellung für viele Bewohner im Altlandkreis Ebern. Besonders bei Eis und Schnee. Aber eine Tatsache, die bald Realität werden dürfte. Da die kassenärztliche Vereinigung (KVB), die für die Organisation des Notdienstes rund um die Uhr zuständig ist, eine bayernweite Neustrukturierung plant. Dieses Vorhaben betrifft nun auch den Haßbergkreis.
Drei Gruppen fusionieren
Demnach sollen die bisher bestehenden drei Dienstgruppen und drei Dienstbereiche Haßfurt, Ebern und Hofheim zu einer Haßberge-Dienstgruppe zusammengelegt werden, teilte Ernst Schlereth von der kassenärztlichen Vereinigung in Würzburg mit. "Während bisher in drei Dienstgruppen immer drei diensthabende Ärzte eingeteilt sind, sollen im Rahmen der neuen Dienststruktur jeweils nur zwei Ärzte eingeteilt werden, wobei einer ausschließlich zum Hausbesuchsdienst und einer zum Praxisdienst herangezogen wird."
Der Praxisdienst soll in einer zentralen Bereitschaftspraxis am Krankenhaus in Haßfurt geleistet werden, so der KVB-Sprecher, was auch Landrat Wilhelm Schneider (CSU) so sieht, damit eine feste Anlaufstelle geschaffen wird. Neben einem Arzt, der für ambulante Einsätze mit dem Auto im gesamten Landkreis herumkurvt.
"Hintergrund dieser Neustrukturierungen ist der demographische Wandel in der Ärzteschaft. Ziel ist eine Reduzierung der Dienstbelastung der Ärzte, eine optimale Auslastung im Dienst sowie eine gleichhäufige Diensteinteilung der Ärzte in der Stadt und auf dem Land", nennt Ernst Schlereth als Vorgabe.
Eine zentrale Bereitschaftspraxis am Haßfurter Krankenhaus habe den Vorteil, dass Patienten zu den allgemein bekannten Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis eine immer gleich lautende zentrale Anlaufstelle hätten und nicht wie bisher die Praxis des diensthabenden Arztes mit wechselnder Adresse suchen müssten.
Wann die neue Struktur im Bereich Haßfurt umgesetzt wird, stehe noch nicht fest. "Wir befinden uns derzeit in einem Anhörungsverfahren mit den betroffenen Dienstgruppen", der KVB-Sprecher.
Dies bestätigt auch Dr. Ingo Schmidt-Hammer, der Sprecher der Dienstgruppe Ebern. "Noch ist nix fix. Wir haben nur die Info, dass etwas kommt, aber noch nicht wie."
Die Idee einer einzigen Bereitschaftspraxis spricht ihn nicht besonders an. "Wir haben uns zwei Jahre lang dagegen gewehrt."
Denn es gebe Alternativen. "Zum Beispiel aus meiner eigenen Praxis heraus zu arbeiten, das läuft woanders auch. Warum soll ich in eine Bereitschaftspraxis, wenn ich selber eine habe?"
Schmidt-Hammer erkennt aber an, dass es dazu unterschiedliche Sichtweisen gibt, wenn "jemand aus dem Steigerwald bis nach Pfarrweisach müsste". Auch in der Eberner Dienstgruppe bestehe dazu keine einheitliche Meinung, weiß deren Sprecher nach dem Austausch mit den Kollegen.
Vor einer ähnlichen Situation stünden auch die Hofheimer Ärzte, deren Dienstgruppe ebenfalls in der Landkreisgruppe aufgehen soll.
Mehrere Leser haben sich auf unserem Internetportal www.infranken.de zu Wort gemeldet und sprechen sich vehement gegen eine zentrale Lösung in Haßfurt aus.
Ein Beispiel, dass es anders geht, bietet der Nachbar-Landkreis Bamberg. Dort wurde in den Kliniken Scheßlitz und Burgebrach, die rund 35 Kilometer von einander entfernt liegen, jeweils eine Bereitschaftspraxis eingerichtet. Dazwischen liegt noch eine, die im Klinikum Bamberg.
Wie geht's aus? "Der Bereitschaftsdienst liegt im Hoheitsbereich der KVB, und die sagt, wie's gemacht wird", sieht Ingo Schmidt-Hammer die Mischung aus Sitz- und Fahrdienst schon kommen.
"Die Neuordnung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bayern soll bis Dezember kommenden Jahres abgeschlossen sein." Das bedeutet: bis Dezember 2015! (Ärztezeitung vom 28.03.2014)
Wenn's jetzt die Bürger und die Politik verschlafen, ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Da muss ich einfach mal genau hinsehen: Auch wenn die KVB zuständig ist, wundert es mich doch, dass es aus der Politik bis jetzt keine Fürsprecher gibt, dass entweder der klassische Bereitschaftsdienst aufrechterhalten wird oder eine Bereitschaftspraxis ans Eberner Kreiskrankenhaus kommt.
Stadtrat Ebern mit Resolution an die KVB: Fehlanzeige
Bürgerinitiative? Nichts in Sicht bisher
Verhandlungen mit Nachbargruppen angrenzender Bereitschaftsbereiche: Noch nicht einmal erwähnt worden
Im Landkreis Lichtenfels besteht zurzeit genau das gleiche Problem.
AnwiptRD
Hier dürfen nicht Verwaltungsbelange der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern im Vordergrund stehen, sondern die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger hat an erster Stelle zu stehen!
Die Sicherstellung der Gesundheit am Wochenende und nachts ist eine Staatsaufgabe, darum kann ich mich nur sehr wundern, dass diese Vereinigung offensichtlich nach Gutdünken tun und lassen kann, was sie will.
Nun gibt es in Ebern zum Glück ein Krankenhaus, in dem die notwendige Ausstattung für eine ärztliche Bereitschaftspraxis schon vorhanden ist. Warum will die KVB dies nicht nutzen? Warum spricht sich der Landrat dagegen aus?
Wenn man eine so wichtige, grundsätzliche Entscheidung der KVB überlässt? Pro Forma vielleicht die Landräte einbezieht, die – kein Wunder – ihre Kreisstadt als Sitz der Bereitschaftspraxis favorisieren? Die Gesundheitsfürsorge ist viel zu wichtig als dass man sie Verbandsfunktionären in die Hand gibt!
Zumutungen, die nicht kommen dürfen:
Die Bezirke sind zu groß, die Wege zu weit - Patienten und Ärzte haben sehr viel längere Wegstrecken, wenn es nur in Haßfurt eine Bereitschaftspraxis gibt - Patienten müssen mit wesentlich längeren Wartezeiten rechnen - Patienten werden sich überlegen müssen, ob sie überhaupt den Bereitschaftsdienst aufsuchen oder gleichen den Notarzt holen, der wieder woanders fehlt, lebensgefährlich!
Bereitschaftspraxen mit Fahrdienst für Ärzte kosten zusätzliches Geld - in Baden-Württemberg werden Ärzte mit einer Umsatzgarantie für die Bereitschaftspraxis gelockt - Fachmediziner werden einbezogen, die unter Umständen schon lange nicht mehr im Metier Allgemeinmedizin gearbeitet haben - schlechtere Arbeitsbedingungen für Ärzte
Während langer Fahrzeiten kann der Arzt Patienten nicht behandeln, sondern sitzt im Auto - es gibt keinen Ärztemangel in Landkreis - undemokratisches Vorgehen der KVB, das ist eine Gebietsreform, die von Verwaltungsleuten den Bürgern ungefragt übergestülpt werden soll - es geht um die elementare Daseinsvorsorge, kann nicht von Verbandsfunktionären entschieden werden
"Die Neuordnung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bayern soll bis Dezember kommenden Jahres abgeschlossen sein." Das bedeutet: bis Dezember 2015! (Ärztezeitung vom 28.03.2014)
Wenn's jetzt die Bürger und die Politik verschlafen, ist das Kind in den Brunnen gefallen.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/bedarfsplanung/article/857944/notdienst-bayern-weniger-bezirke-laengere-wege.html
Da muss ich einfach mal genau hinsehen: Auch wenn die KVB zuständig ist, wundert es mich doch, dass es aus der Politik bis jetzt keine Fürsprecher gibt, dass entweder der klassische Bereitschaftsdienst aufrechterhalten wird oder eine Bereitschaftspraxis ans Eberner Kreiskrankenhaus kommt.
Landrat Schneider: spricht nur für Haßfurt
Bürgermeister Henemann (Ebern): Schweigen (warum?)
Stadtrat Ebern mit Resolution an die KVB: Fehlanzeige
Bürgerinitiative? Nichts in Sicht bisher
Verhandlungen mit Nachbargruppen angrenzender Bereitschaftsbereiche: Noch nicht einmal erwähnt worden
Im Landkreis Lichtenfels besteht zurzeit genau das gleiche Problem.
Hier dürfen nicht Verwaltungsbelange der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern im Vordergrund stehen, sondern die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger hat an erster Stelle zu stehen!
Die Sicherstellung der Gesundheit am Wochenende und nachts ist eine Staatsaufgabe, darum kann ich mich nur sehr wundern, dass diese Vereinigung offensichtlich nach Gutdünken tun und lassen kann, was sie will.
Nun gibt es in Ebern zum Glück ein Krankenhaus, in dem die notwendige Ausstattung für eine ärztliche Bereitschaftspraxis schon vorhanden ist. Warum will die KVB dies nicht nutzen? Warum spricht sich der Landrat dagegen aus?
Wenn man eine so wichtige, grundsätzliche Entscheidung der KVB überlässt? Pro Forma vielleicht die Landräte einbezieht, die – kein Wunder – ihre Kreisstadt als Sitz der Bereitschaftspraxis favorisieren? Die Gesundheitsfürsorge ist viel zu wichtig als dass man sie Verbandsfunktionären in die Hand gibt!
Zumutungen, die nicht kommen dürfen:
Die Bezirke sind zu groß, die Wege zu weit - Patienten und Ärzte haben sehr viel längere Wegstrecken, wenn es nur in Haßfurt eine Bereitschaftspraxis gibt - Patienten müssen mit wesentlich längeren Wartezeiten rechnen - Patienten werden sich überlegen müssen, ob sie überhaupt den Bereitschaftsdienst aufsuchen oder gleichen den Notarzt holen, der wieder woanders fehlt, lebensgefährlich!
Bereitschaftspraxen mit Fahrdienst für Ärzte kosten zusätzliches Geld - in Baden-Württemberg werden Ärzte mit einer Umsatzgarantie für die Bereitschaftspraxis gelockt - Fachmediziner werden einbezogen, die unter Umständen schon lange nicht mehr im Metier Allgemeinmedizin gearbeitet haben - schlechtere Arbeitsbedingungen für Ärzte
Während langer Fahrzeiten kann der Arzt Patienten nicht behandeln, sondern sitzt im Auto - es gibt keinen Ärztemangel in Landkreis - undemokratisches Vorgehen der KVB, das ist eine Gebietsreform, die von Verwaltungsleuten den Bürgern ungefragt übergestülpt werden soll - es geht um die elementare Daseinsvorsorge, kann nicht von Verbandsfunktionären entschieden werden