Der Holzfrevel bleibt ungesühnt

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Eine gefällte Lärche hat dem Amtsgericht in Haßfurt eine emotionsgeladene Verhandlung beschert. Die beiden Angeklagten wurden vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Das Klima im Dorf hat auf jeden Fall gelitten.

Dass die beiden Angeklagten, ein 68-jähriger Rentner und sein Sohn (39), das Diebesgut - einen in mehrere Teile zersägten Lärchenstamm - mit ihrem Traktor und Anhänger weggefahren hatten, daran gab es für das Amtsgericht in Haßfurt keinen Zweifel. Unklar dagegen blieb, wer zu welchem Zeitpunkt den gut 20 Meter hohen Baum im Staatswald fällte. Dieser letztendlich fehlende Nachweis führte nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zum Freispruch.

Der Diebstahl trug sich bereits am 15. September 2012, also vor fast zweieinhalb Jahren, im Itzgrund im Bereich des Altlandkreises Ebern zu. Da es sich bei diesem Tag in dem kleinen Dorf um den Kirchweihsamstag handelte, konnten sich die Zeugen noch recht gut daran erinnern. Einem, wie Ilker Özalp namens der Staatsanwaltschaft vortrug, "gemeinsamen Tatplan" folgend, sollen die beiden damals die Holzstücke verladen und zu einem Sägewerk gefahren haben.

Vehement stritten die strafrechtlich unbescholtenen Männer diesen Tatvorwurf ab. Sie schilderten, dass sie an dem nämlichen Tag regulär gekauftes Polterholz - dabei handelte es sich um Eichen- und Buchenholz - aufgeladen hätten. Da auch mehrere Stücke Lärchenholz an diesem Platz gelegen hätten, so der energisch auftretende Rentner, habe er beim Eigentümer angerufen und nachgefragt, ob er diese Teile auch mitnehmen dürfe. Und der habe das bejaht.

Im Zuge der Beweisaufnahme wurden sechs Zeugen vernommen. Durch deren Aussagen sowie aufgrund eines damals aufgenommenen Fotos stand fest, dass es sich bei den Lärchenstücken tatsächlich um das Diebesgut im Wert von rund 400 Euro handelte. Trotzdem blieb die Frage offen, ob Vater und Sohn tatsächlich den Baum gefällt und damit den Holzfrevel begangen haben. Und diese Frage ist es, die in dem Dorf einen Mordsaufruhr, viel Wirbel und jede Menge böses Blut erzeugt hat. Dass dem tatsächlich so ist, war auch für Prozessbeobachter unübersehbar. Da war von Verleumdung, Racheakten und Denunzierung die Rede. Einen Zeugen herrschte der Vater mit den Worten "Jetzt lügst du schon wieder" an; dieser schleuderte dem Angeklagten ein "Pass bloß auf!" entgegen. Offensichtlich ist nicht nur das Tischtuch zwischen den Beteiligten zerschnitten, sondern das gesamte Klima im Dorf im östlichen Landkreis ziemlich vergiftet.

In seinem Plädoyer sprach Ilker Özalp von einem enormen Schaden für die Forstwirtschaft, weil derartige Missetaten immer öfter vorkommen. Er hielt die Tat für erwiesen und forderte eine Geldstrafe von jeweils 35 Tagessätzen à 30 Euro. Im Gegensatz dazu betonten die Verteidiger Franz-Wilhelm Heller und Sabine Müller, dass es keinerlei Tatnachweis gebe. Ihre Mandanten, argumentierten die Advokaten, seien zweifellos berechtigt gewesen, das am Lagerplatz befindliche Holz abzutransportieren. "Alles andere ist Spekulation", schloss Heller.

Im Prinzip folgte die Strafrichterin Ilona Conver dieser Rechtsauffassung. Es spreche zwar "einiges dafür, dass die Angeklagten schuldig seien", so die Gerichtsvorsitzende. Die letztendliche Sicherheit fehle, weil man nicht aufklären konnte, wie die Lärche zu dem Lagerplatz gelangte. Wenn der Staatsanwalt gegen das Urteil Berufung einlegt, kommt es im Laufe des Jahres vor dem Bamberger Landgericht zu einer Neuauflage.