Den Kandidaten läuft jetzt die Zeit davon

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Die neuen Barcode-Lesestifte für die Wahlhelfer sind in der Eberner Verwaltung schon eingetroffen.
Die neuen Barcode-Lesestifte für die Wahlhelfer sind in der Eberner Verwaltung schon eingetroffen.
Bis zum 23. Januar müssen Wahlvorschläge eingereicht sein, zeigen Eberns Wahlleiter Robert Herrmann (rechts) und Michael Baiersdorfer, Leiter des VG-Wahlamtes. Foto: Ralf Kestel
Bis zum 23. Januar müssen Wahlvorschläge eingereicht sein, zeigen Eberns Wahlleiter Robert Herrmann (rechts) und Michael Baiersdorfer, Leiter des VG-Wahlamtes. Foto: Ralf Kestel
 

Bis Donnerstag um 18 Uhr müssen die Vorschläge in den Wahlämtern eingegangen sein. Am Wochenende fanden die letzten Nominierungen statt.

Wer noch Bürgermeister werden will, muss sich sputen. Am Donnerstag, 23. Januar, ist um 18 Uhr "Einsendeschluss" für Vorschläge zur Kommunalwahl am 16. März. Das gilt sowohl für Listen wie auch Oberhäupter.

Dabei gilt es aber auch Ladungsfristen für eine notwendige Nominierungsversammlung einzuhalten. "Mindestens drei Tage", weiß Michael Baiersdorfer, Leiter des Wahlamtes der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, die für drei Gemeinden zuständig ist. Das trifft aber nur für freie Gruppierungen zu. "Parteien haben in ihren Satzungen weitaus längere Ladungsfristen vorgegeben."

Ganz schwierig wird es für ganz neue Gruppierungen, denn die müssen Unterstützungsunterschriften beibringen. Die Zahl der Sympathie-Zeichner richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
In Breitbrunn benötigen die "Unabhängigen Kandidaten" 50 "Fans", in Ebern wären es 120 gewesen, wenn sich die Alternative Liste beispielsweise von ihrem Anhängsel "Grüne/Bündnis 90" getrennt hätte, wie es schon erwogen worden war. "Das wäre dann eine neue Liste gewesen, die 120 Unterstützungsunterschriften hätte vorlegen müssen", weiß Baiersdorfer. Im Bereich der VG Ebern taucht zur Kommunalwahl aber keine neue Gruppierung auf.

Einen Zusammenschluss indes gibt es: In Pfarrweisach taten sich CSU, Kommunal Unabhängige Liste (KULe)und Freie Wählergemeinschaft zusammen. Als zweite Kraft bietet die Unabhängige Liste Bürgerblock eine Alternative für die Wähler.

Öffentliche Bekanntgabe

Nach dem 23. Januar erfolgt die Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge, die dann vom Wahlleiter geprüft werden müssen. In Ebern ist dies Bürgermeister Robert Herrmann (CSU), der nicht mehr antritt. Er sieht der nächsten Kommunalwahl daher gelassen entgegen. Ganz im Gegensatz zu früheren 18 Jahren, da er jeweils mit Jürgen Hennemann (SPD) als Gegenkandidat zu tun hatte, wobei der Vorsprung von Wahl zu Wahl bis auf 22 Stimmen Unterschied schmolz. Hennemann startet nun den vierten Anlauf, um den Chefsessel im Ämtergebäude einzunehmen.

"Das Zeitfenster wird schon eng", bekennt Baiersdorfer, wenn er allein ans das Drucken und Austragen der Wahlbenachrichtigungskarten denkt, was über die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) passiert. Die Stimmzettel indes werden bei Weigang-Organisation gedruckt. "Das können laut Auskunft aus dem Landratsamt nur noch zwei Firmen im Landkreis."

Neue Computer für Helfer

Noch nicht verständigt sind die Wahlhelfer, gesteht Baiersdorfer ein. "Das passiert aber auch in den nächsten Tagen." Für sie steht ein "Zuckerl" bereit: "Wir haben für die Wahl 32 neue Laptops bestellt, die danach mit einem geringen Abschlag dann wieder verkauft werden. Damit haben wir eine einheitliche Ausrüstung, womit auch die Einweisung erleichtert wird. " 34 elektronische Arbeitsplätze stehen im Eberner Ämtergebäude bereit. Neue Barcode-Lesestifte sind schon eingetroffen.

Neues Auszählsystem

Neu ist heuer das Auszählsystem: Nicht nach d'Hondt, sondern nach Hare Niemeyer werden im Quotenverfahren die Sitze im Kreistag und den Gemeindeparlamenten verteilt.

"Das ist fast gerechter und hilft den kleineren Gruppierung", hat Wahlleiter Robert Herrmann festgestellt, da er die Ergebnisse früherer Wahlen mit dem neuen Auszählsystem durchgespielt hat.
Wählen darf jedermann, der 18 Jahren alt ist und seit zwei Monaten im Wahlkreis seinen Lebensmittelpunkt hat.

Jeder hat so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: Also 60 für den Kreistag und 20 beispielsweise für den Stadtrat von Ebern. Jeder Kandidat darf höchstens mit drei Stimmen bedacht werden.
Weil mit einem weiteren Anstieg der Briefwähler gerechnet wird, bleiben weitere, kleinere Wahllokale geschlossen. So in Salmsdorf, wo zuletzt noch 57 von 92 Stimmberechtigten zur Urne gingen. "Die Kreiswahlleitung hat uns angeschrieben, dass die Gefahr besteht, dass weniger als 50 Wähler verzeichnet werden, was unzulässig ist", so Baiersdorfer. Deshalb müssen die Salmsdorfer nach Sendel-bach fahren. Lind und Losbergsgereuth wurden dem Wahllokal in Treinfeld zugeschlagen, um dort den Bestand zu sichern.

Spannende Bürgermeisterwahlen

Für Spannung dürften die Bürgermeisterwahlen sorgen, da es in Ebern und Pfarrweisach definitiv zu einem Wechsel kommen wird, da die Amtsinhaber nicht mehr antreten (dürfen). In Ebern sind Barbara Baumbach (CSU) und Jürgen Hennemann (SPD) im Rennen, In Pfarrweisach Markus Oppelt (CSU) und Ralf Nowak (Bürgerblock).

In Rentweinsdorf treten gar drei Kandidaten an: Willi Sendel-beck (SPD), Armin Schätzlein (CSU) und Kurt Weißheimer (Überparteiliche Wählergemeinschaft). Aber vielleicht kommt hie und da ja doch noch jemand hin zu. Ein paar Tage Zeit bleiben ja noch...



Der Fahrplan bis zur Kommunalwahl


23. Januar
Ende der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen. Veröffentlichung der eingereichten Listen;

4. Februar Erste Sitzung des Wahlausschusses, der die Gültigkeit der Wahlvorschläge überprüft;

9. Februar Anlegen des Wählerverzeichnisses, auf dessen Grundlage die Wahlbenachrichtigungskarten gedruckt werden. Liegen die von der AKDB vor, werden sie ausgetragen; Danach ist der Antrag auf Teilnahme an der Briefwahl möglich. Dazu müssen aber erst die entsprechenden Stimmzettel für Kreistagswahl, Gemeinde- bzw. Stadtratswahl und - wo fällig - Bürgermeisterwahl vorliegen, was etliche Tage in Anspruch nimmt, da nach Auskunft des Kreiswahlleiters nur zwei Druckerei im Landkreis in der Lage sind, diese Stimmzettel herzustellen.

18. Februar Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge;

20. Februar Möglichkeit zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

16. März Kreistags-, Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen.