Blutige Nasen beim Eberner Altstadtfest

2 Min
Ein Faustschlag richtete üble Folgen an. Der Täter musste sich jetzt vor dem Haßfurter Amtsgericht verantworten und kassierte 100 Tagessätze zu je 60 Euro. Foto: Symbolbild
Ein Faustschlag richtete üble Folgen an. Der Täter musste sich jetzt vor dem Haßfurter Amtsgericht verantworten und kassierte 100 Tagessätze zu je 60 Euro. Foto: Symbolbild

Ein 28-Jähriger musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Sein Faustschlag wurde für ihn eine empfindlich teure Sache.

Ein einziger Faustschlag ins Gesicht des 20-Jährigen richtete fürchterliche Folgen an: Nasenbeinfraktur, Kieferbruch und Zertrümmerung des Jochbeins. Zu verantworten hatte das vor dem Haßfurter Amtsgericht ein Facharbeiter (28), der bislang noch nie mit der Justiz zu tun hatte.

Das Urteil: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung muss der Mann eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 60 Euro, also insgesamt 6000 Euro bezahlen.

Die Höhe der Tagessätze belegt die Schwere der Strafe, denn ab 90 Tagessätzen gilt ein Verurteilter als vorbestraft, in aller Regel gibt es einen Eintrag ins Führungszeugnis.

Und für den Verurteilten ist damit noch längst nicht alles ausgestanden: Auf Anraten seines Anwaltes hat er zwischenzeitlich dem Verletzten 5000 Euro Schmerzensgeld überwiesen, die Krankenkasse stellt ihm für die notwendigen Operationen an seinem Opfer später im Krankenhaus mehr
als 8000 Euro in Rechnung, ein weiterer operativer Eingriff steht noch an, dazu kommen die Kosten des Gerichtsverfahrens, die für seinen Verteidiger und die Anwaltskosten des Geschädigten.


25 000 Euro alles zusammen

Nimmt man alles zusammen, kostet ihn dieser eine Schlag mehr als 25 000 Euro. Strafrichterin Ilona Conver brachte es auf den Punkt: "Körperverletzungen sind ein wahnsinnig teurer Spaß!"

Die von der Gerichtsvorsitzenden als "Spontan-Tat" charakterisierte Attacke passierte beim Altstadtfest 2015 in Ebern. Es war nachts um halb drei Uhr, als nichts mehr ausgeschenkt wurde und sich die feiernden Nachtschwärmer auf den Heimweg machten. Der Angeklagte, damals in Bamberg wohnend, hatte mit seiner etwas jüngeren Freundin die Veranstaltung besucht. Er ging nochmal zur Toilette, und auf dem Rückweg stand ihm eine aus drei Brüdern bestehende kleine Gruppe im Weg.

Obwohl genug Platz gewesen wäre, um außen vorbeizugehen, wollte er sich offenbar mitten durch die miteinander plaudernden Männer durchquetschen. Dabei rempelte er einen - ob absichtlich oder nicht, blieb offen - etwas unsanft an. Als dieser sich umdrehte und ihn ärgerlich anschnauzte "Pass doch mal auf!", sah er rot und schlug ohne Vorwarnung mit voller Wucht zu. Ein kleinerer Schwinger traf kurz darauf einen der Brüder.


Rund 1,7 Promille

Derjenige, der damals aus nichtigem Anlass völlig entgleist war, konnte sich vor Gericht selbst nicht erklären, wie es dazu gekommen war. Eine nicht unwesentliche Rolle spielte dabei, dass er rund 1,7 Promille intus hatte.

Der neben seinem Verteidiger Thomas Gärtner sitzende Industriearbeiter zeigte aufrichtige Reue und entschuldigte sich vor Gericht nochmals bei dem Geschlagenen. Mit rechtschaffenem Ton in der Stimme beteuerte er: "Ich bin doch überhaupt kein gewalttätiger Mensch!" Dass auch die Strafrichterin Ilona Conver ihn nicht als Schlägertyp einordnete, ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der Mann strafrechtlich eine blütenweiße Weste hat.


Mit einem Glas in der Hand?

Bei der Verhandlung ging es lange darum, ob er bei dem folgenschweren Schlag ein dickwandiges Cocktailglas in der Hand hatte oder nicht. Juristisch gesehen ist das ein großer Unterschied. Ein Hieb mit Glas (gilt juristisch als Gegenstand) wäre nicht nur eine einfache, sondern eine gefährliche Körperverletzung. Und für dieses schwerwiegende Delikt kommt eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht; da beginnt der Strafrahmen mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. Letztlich aber konnte ihm der durch ein Glas verstärkte Schlag nicht nachgewiesen werden.

Für den schwer verletzten Industriemechaniker hatte die Gewalttat katastrophale Folgen. Erste medizinische Versorgung leisteten die Ärzte des Krankenhauses Ebern, kurz darauf wurde er in der Bad Neustädter Klinik operiert, anschließend sogar stationär in der Hals-Nasen-Ohren-Abteilung der Würzburger Uniklinik behandelt.

Vier Wochen war er krankgeschrieben. In Kürze muss er sich nachoperieren lassen, weil dann die eingesetzten Metallplatten entfernt werden. Angesichts dieser Folgen forderte Ilker Özalp für die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, was durch den nun rechtskräftigen Richterspruch unwesentlich reduziert wurde.