Vor dem Haßfurter Amtsgericht musste sich ein 60-Jähriger verantworten, der seine Ehefrau am Hals gewürgt hatte. Zur Strafe erhält er vier Monate auf Bewährung und muss tausend Euro an das Opfer zahlen.
                           
          
           
   
          Eifersucht ist die Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft, wusste vor über 200 Jahren schon der deutsche Philosoph Schleiermacher. Ob sie berechtigt ist oder nicht, spielt nur eine untergeordnete Rolle. So auch im vorliegenden Fall: Bei einem Ehestreit verlor ein 60-Jähriger die Beherrschung und würgte seine Frau am Hals. Dafür verdonnerte ihn das Amtsgericht in Haßfurt zu einer - noch nicht rechtskräftigen - viermonatigen Bewährungsstrafe. Zusätzlich muss er, quasi als Schmerzensgeld, eintausend Euro an seine getrennt lebende Gattin herausrücken.
Das Eifersuchtsdrama spielte sich vor einem guten Jahr in der damaligen ehelichen Wohnung in einem kleinen Ort im Landkreis Haßberge ab. Am Abend dieses 21. September, es war ein Samstag, herrschte wieder mal dicke Luft bei den Eheleuten. 
Die erst seit einigen Jahren Angetrauten saßen im Wohnzimmer auf der Couch, er trank sein Feierabendbier, sie genoss zwei oder drei Gläser Sekt.
Doch die Stimmung damals war alles andere als harmonisch. Zum wiederholten Male warf der Mann seiner Ehefrau vor, ihn mit einem anderen zu betrügen. Sie keifte zurück und mit hässlichen Ausdrücken beschimpfte man sich gegenseitig.
 Irgendwann, sagte die Noch-Ehefrau im Zeugenstand, habe der Angeklagte sie umarmt, aber in einer Weise, die "nicht liebevoll war", so die Zeugin wörtlich. Daraufhin habe sie ihn weggeschubst und sei aus dem Haus gelaufen. Er rannte hinterher, holte sie ein und riss an ihrem Pullover. Dabei sei sie zu Fall gekommen.
 In dieser Lage habe der Mann mit seinen Knien ihre Oberarme zu Boden gedrückt und sie am Hals gewürgt. 
In Rage habe er dabei geschrien, wie das Gericht erfuhr: "Einer von euch beiden muss jetzt verrecken."
Todesangst habe sie dabei ausgestanden, sagte die Frau. Die Nacht verbrachte sie dann auf der Couch im Wohnzimmer und am Tag darauf zog sie aus der gemeinsamen Wohnung zu dem "Freund der Familie", wie sie den anderen Mann bezeichnete. Die Schmerzen am Kehlkopf habe sie noch wochenlang gespürt, schilderte sie.
  
  Geständnis abgelegt Der Angeklagte ist weitgehend geständig. Er schilderte, wie seine Frau ihm ihr Ehrenwort gegeben und geschworen habe, die Finger von dem Nebenbuhler zu lassen. Den Ehemann wurmte insbesondere der Gedanke, dass er im ganzen Dorf als Depp dastehe. An dem fraglichen Abend kam es dann zu dem Wutanfall, bei dem er die Nerven verloren habe. 
Ihr Mandant sei bei der Tat verständlicherweise sehr erregt gewesen, meinte seine Verteidigerin Jessica Gralher, weil er gedacht habe, ihm seien wieder mal Hörner aufgesetzt worden.
Wie von der Rechtsanwältin beantragt, erkannte die Strafrichterin Ilona Conver auf einen minderschweren Fall der Körperverletzung in Tatmehrheit mit Bedrohung. Geringfügig reduzierte sie das Strafmaß, das Ilker Özalp als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Der Verurteilte muss sowohl die Kosten des Verfahrens als auch die der Nebenklage tragen. Die Geldbuße an das Opfer kann er in monatlichen Raten von 200 Euro abstottern.