43-Jähriger begrapscht einen Buben

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Der Eingang zum Amtsgericht Haßfurt.
Der Eingang zum Amtsgericht Haßfurt.

Wegen sexuellen Missbrauchs musste sich am Montag ein ehemaliger Busfahrer in Haßfurt verantworten. Der Angeklagte kam mit einem Schuss vor den Bug davon, weil er die Tat gestand und sich schon in Behandlung begeben hat.

Sein Führungszeugnis wird der 43-Jährige in Zukunft sicher nicht mehr gerne vorlegen, denn da steht es schwarz auf weiß. Und sollte er umziehen, so will das in den nächsten Jahren Vater Staat wissen; der Mann ist anzeigepflichtig:

Weil er einen 13-jährigen Buben sexuell missbraucht hatte, musste sich der 43-Jährige am Montag in Haßfurt vor einem Schöffengericht am Amtsgericht zu verantworten. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Vor der Öffentlichkeit wollte der Beschuldigte keine Aussage vor Gericht machen, weshalb Richter Martin Kober im Einverständnis mit Staatsanwalt Matthias Kröner seine Befragung nichtöffentlich vornahm.

Doch trotzdem wurden bei der Verhandlung wesentliche Punkte deutlich: Als Busfahrer hatte der Mann den Buben kennen gelernt, die Bekanntschaft mit ihm zu einer
beginnenden Freundschaft vertieft und ihn schließlich zu einer gemeinsamen Unternehmung eingeladen. Man war in eine Tankstelle gefahren, quasi unter Männern.

Der 43-Jährige stellte dem 13-Jährigen ein Bier hin - das dieser dann aber nicht trank. Schließlich fuhr man zu zweit im Auto eine Straße lang, als der 43-Jährige den Buben dazu aufforderte, sich selbst zu befriedigen - strafbar als Versuch des sexuellen Missbrauchs bei Kindern.

Der Bub kam dieser Aufforderung nicht nach, verließ vielmehr den Wagen im Bereich eines Wendehammers, um austreten zu gehen. Da stieg auch der Mann aus, stellte sich hinter den Buben und berührte ihn unsittlich - wenn auch kurz, so dennoch strafbar als sexueller Missbrauch.

Der 13-Jährige reagierte panisch, aber letztlich richtig: Er machte sich los und rannte weg. Was sich später zumindest nicht strafverschärfend auswirkte: Der Ältere ließ den Buben gehen. Die Sache kam raus, die Mutter zeigte den Mann an. Das spätere schriftliche Entschuldigungsschreiben des Mannes nahm sie gar nicht erst an.

Bis zu zehn Jahren Haft drohen

Für sexuellen Missbrauch von Kindern gibt es einen Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Positiv werteten Richter und Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte die Tat voll einräumte und damit dem Buben die Vernehmung vor Gericht ersparte.

Überdies hat der Mann, offenbar in seinem Erschrecken über seinen Übergriff auf ein Kind, einen Mediziner und einen Psychotherapeuten aufgesucht, um seine Krankheit behandeln zu lassen. Straferschwerend fiel allerdings ins Gewicht, dass der 43-Jährige vorbestraft ist - jedoch nicht einschlägig: 2011 wurde er wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

Vertrauen missbraucht, und das mit Bedacht

Richter Kober hob einen weiteren Umstand hervor, der schwer wiegt: Der Mann hat ein Vertrauensverhältnis missbraucht, das er vorher aufgebaut hatte. Und: Es sei keine spontane Handlung gewesen, den Jungen anzufassen. Schließlich habe er Alkohol angeboten mit dem tieferen Ziel, sich das Kind gefügig zu machen.

Bei dem Richter und den beiden Schöffen blieben, wie Martin Kober in der Urteilsbegründung ausführte, Zweifel, ob der Angeklagte sich tatsächlich in eine Therapie begeben, sich tatsächlich seiner Krankheit stellen wolle.

Kober wandte sich daher eindringlich an den 43-Jährigen: "Es geht für Sie verheerend aus", sollte wieder etwas vorfallen. "Nächstes Mal ist es nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht in Bamberg, und da geht es nicht darum, ob man Sie wegsperrt, sondern wie lange, und dann auch deutlich länger!"

Der Mann hat seine Chance bekommen: Das Schöffengericht Haßfurt verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.

Mit Auflagen: 150 Stunden gemeinnützige Arbeit für den derzeit Arbeitsunfähigen sowie ein Beratungsgespräch wegen einer Therapie, das der Mann in den nächsten vier Wochen absolvieren muss. Ferner muss der Mann Wohnsitzwechsel anzeigen und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.