Ein 37-Jähriger wurde dank "Speed" zum Serientäter. Weil er einen Monat lang jede Menge Scheunen und Gartenhäuschen aufbrach, musste er sich vor dem Gericht in Haßfurt verantworten. Der vorbestrafte Mann erhielt Bewährung.
Etwa 20 Minuten brauchte Staatsanwalt Ralf Hofmann, um die Anklageschrift zu verlesen. Sie umfasste 32 Fälle des Einbruchdiebstahls, jeweils verbunden mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Um ein Haar wäre der vorbestrafte 37-jährige Angeklagte dafür in den Knast gewandert. Aufgrund einer positiven Sozialprognose verurteilte ihn ein Schöffengericht am Haßfurter Amtsgericht aber nur zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer Führerscheinsperre von drei Jahren.
Die Serieneinbrüche spielten sich im Zeitraum von gerade mal einem Monat ab. Und zwar im Frühsommer 2013 genau zwischen dem 12. Mai und dem 10. Juni. Damals wohnte der Angeklagte in einem kleinen Dorf ziemlich zentral im Haßbergkreis gelegen. "Ein alter Kumpel", sagte der Vater von zwei kleinen Kindern, habe ihn in dieser Zeit besucht. Und der habe Amphetamine dabeigehabt, also Rauschgifte, die auch unter dem Namen "Speed" oder "Ecstasy" gehandelt werden.
Völlig auf- und abgedreht Unter dem Einfluss der chemischen Substanzen, erklärte seine Verteidigerin Kerstin Rieger, sei ihr Mandant dermaßen aufgedreht und unter Strom gestanden, dass er im Drogenwahn nachts die Gegend unsicher machte. Vor allem in der Region um Hofheim herum und in verschiedenen Ortsteilen von Riedbach machte er sich mit seinem nicht zugelassenen VW ans Werk. Um nicht gleich aufzufallen, schraubte er das Kennzeichen von einem anderen Auto ab und befestigte es an seinem Fahrzeug.
Meistens brach er dann mit einem Montier- oder Stemmeisen die Schlösser von Feldscheunen oder Gartenhäusern auf, einige Male stieg er auch in Vereinsheime oder in Firmenhallen ein. Zumeist war der dabei angerichtete Sachschaden größer als die Beute. Etliche Male ließ er jeweils eine Motorsäge mitgehen. Im sichergestellten Arsenal des Diebesguts befanden sich auch ein Kompressor, ein Akkuschrauber, ein Stromaggregat und ein Bolzenschneider.
Verfolgungsjagd als Schlusspunkt Nach einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd konnte die Polizei Mitte Juni dem unseligen Treiben ein Ende setzen und den Dieb festnehmen.
Trotz wiederholter Nachfragen seitens der beiden Schöffen blieb das Motiv für die Taten im Dunkeln. "Es war die blanke Dummheit", bekannte der Beschuldigte und gab alle Vorwürfe ohne Umschweife zu.
In der Scheune gehortet Die gestohlenen Werkzeuge hatte er in seiner Scheune gehortet. Verkauft hatte er nichts. Die Straftaten im Drogenrausch waren offensichtlich ohne Sinn und Ziel.
Der heute im Schweinfurter Landkreis lebende, verheiratete Familienvater ist bei Justitia kein Unbekannter. 2004 stand er das erste Mal wegen Betrugs vor dem Kadi. Weitere Verurteilungen folgten wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Aufgrund dieser Vorstrafen und wegen der Vielzahl der Fälle forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten - ohne Bewährung. Die Rechtsanwältin Rieger betonte dagegen, dass ihr Mandant sich seit dem letzten Vorfall straffrei verhalte, eine feste Arbeitsstelle habe und seine Familie versorge.
"Spitz auf Knopf", sagte die Vorsitzende Richterin Ilona Conver, sei das Urteil zugunsten einer Bewährung zustande gekommen. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Weitere Auflagen: Der Verurteilte muss sich bei einem Bewährungshelfer melden, eine ambulante Suchttherapie absolvieren und in regelmäßigen Abständen Drogenscreenings, also Kontrollen, über sich ergehen lassen.
Der Mann nahm das Urteil des Schöffengerichts an - die Staatsanwaltschaft ließ offen, ob sie Berufung einlegen wird.
Manchmal frage ich mich wofür man in Deutschland überhaupt noch eingesperrt wird? Wo bleibt die Abschreckung? Die Vielzahl der Fälle und die Vorgeschichte und dann doch wieder nur Bewährung, unglaublich!
Einfach saufen oder Drogen nehmen und schon kann ich mich austoben und bekomme im Zweifelsfall mildernde Umstände, da ich ja nicht voll zurechnungsfähig bin.