20-Jähriger meldete sich nicht rechtzeitig beim Jobcenter ab

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Symbolbild
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Am Jugendgericht in Haßfurt kam ein 20-Jähriger mit einem blauen Auge und einem geschröpften Geldbeutel davon. Er hatte, obwohl beschäftigt, Arbeitslosengeld bezogen. Das ist strafbar als Betrug, auch wenn es sich nur um sieben Tage handelte.

Wenn man bei der Freundin wohnt und sich nicht um die Post kümmert, die bei den Eltern zuhause aufschlägt, dann kann man schon mal vor dem Jugendrichter landen. Ein 20-Jähriger fand sich wegen Betrugs in einer Verhandlung am Haßfurter Amtsgericht wieder.

Und das alles wegen 124,25 Euro. Geld, das er von der Agentur für Arbeit zu viel bezogen hatte, weil er sich nicht rechtzeitig wieder beim Jobcenter abgemeldet hatte.

"Ich hab' gedacht, dass das meine Chefin macht", bekräftigte der angeklagte junge Mann vor dem Jugendrichter Martin Kober. Die sollte den 20-Jährigen beim Arbeitsamt abmelden und als arbeitssuchend angeben. Tat sie aber nicht. Das hätte er selbst erledigen müssen, klärte der Richter den jungen Burschen aus dem nördlichen Landkreis Haßberge auf.

Sieben Tage Differenz

Der zuckte die Schultern. Statt am 12. März 2012 verzeichnete das Arbeitsamt das Datum 19. März als Arbeitsbeginn. Sieben Tage. Der "Mini-Betrug" flog auf, als das Arbeitsamt im Datenabgleich von der Krankenkasse erfuhr, dass der 20-Jährige bereits am 12. März mit der Arbeit bei der neuen Firma begonnen hatte. Unrechtmäßig Arbeitslosengeld zu beziehen ist Betrug. Das gilt auch für kleine Summen.

So setzte sich, obwohl der junge Mann die Summe zurückzahlte, die Maschinerie in Gang. Ein Angebot zur Güte "verpennte" er ganz offensichtlich, wie sich bei Gericht herausstellte. Ihm war eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 200 Euro schriftlich angeboten worden, doch die kam nicht zustande - weil er den Brief schlicht nicht erhielt.

Er wohnte zu der Zeit nämlich bei der Freundin und kümmerte sich ganz offensichtlich nicht um seinen Postverkehr. So lag der Brief daheim bei den Eltern. Der junge Mann interessierte sich dafür wohl ebenso wenig wie für manches andere. Vor dem Richter konnte er nicht angeben, wie viel Geld er - momentan im Krankenstand - denn nun erhält und wer denn nun letztlich beim Arbeitsamt angerufen hatte, das konnte er auch nur nach langem Überlegen sagen.

Reifedefizite

Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe beurteilte den jungen Mann als einen Menschen, der gerne anderen die Aufgaben überlasse, die ihn beträfen - ein Phänomen, das heute häufig bei der Jugend anzutreffen sei. Festzustellen seien erhebliche Einschränkungen bei der persönlichen Reife. Vielleicht habe er sich wirklich auf seine Arbeitgeberin verlassen und es sei keine böse Absicht gewesen.

Letztlich sahen das die Staatsanwältin Anne Christine Breith und Jugendrichter Marin Kober genauso. Der Richter bot dem jungen Mann eine Einstellung des Verfahrens gegen 350 Euro ("so viel müssen es schon sein", so Breith) an. Der war einverstanden. Und erhielt eine Gratis-Belehrung dazu: "Zahlen Sie," unterstrich Martin Kober, "es wird nicht weniger sonst, es wird mehr!"