2,99 Promille am Neujahrstag

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An die 50 Kilometer legte eine 58-Jährige betrunken am Steuer zurück. Weil sie dabei langsam fuhr und zum Verkehrshindernis wurde, fiel sie einem Polizisten auf. Jetzt stand die Frau vor dem Amtsgericht und erhielt ein mildes Urteil.

Das neue Jahr begann für eine 58-Jährige nicht gut. Mit 2,99 Promille war sie im Auto unterwegs und fiel einem Polizisten auf, der - privat - hinter ihr herzockelte. Weil die Frau so ein auffälliges "Verkehrshindernis" war, verständigte er die Kollegen. Die 2,99 Promille am Neujahrstag reichten für einen dicken Strafbefehl: 60 Tagessätze zu je 40 Euro sowie 15 Monate ohne Führerschein. Dagegen legte die Frau Widerspruch ein und stand nun vor der Amtsrichterin in Haßfurt.

Unterm Strich fiel das Urteil milde aus: Für die fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr gibt es 40 Tagessätze zu je 20 Euro. Zusätzlich fünf Monate Führerscheinsperre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der Vernehmung stellten sich Hintergründe dar, die Strafrichterin Ilona Conver bei der Urteilsfindung nicht unberücksichtigt ließ. So hat die Angeklagte, die nicht im Landkreis Haßberge lebt, erst ihre Mutter gepflegt, mittlerweile muss sie sich auch um den demenzkranken Vater kümmern.

Psychisch sehr belastet

Der wohnt 70 Kilometer entfernt, und um dahin zu gelangen, muss die 58-Jährige den Landkreis Haßberge durchqueren. An dem Abend im alten Jahr war die Tochter bei ihrem Vater gewesen. Die ganze Situation legte sich ihr so auf die Seele, dass sie sich am Alkoholvorrat im Keller des Hauses des Vaters bediente und sich einige Schlucke genehmigte. Hier endet die Erinnerung der Frau, wie sie vor Richterin Conver sagte.

Wie es weiter ging, dass ergab die Vernehmung des Polizeibeamten vor Gericht, der am Neujahrstag privat unterwegs gewesen und hinter der Frau hergefahren war. Da hatte die 58-Jährige offenbar mit Dusel und im Schneckentempo schon 50 Kilometer zurückgelegt. Der Polizist fuhr erst im kleinen Stau hinter dem VW der Frau. Bei einem Halt wollte er mit der Frau sprechen. Ging es ihr gut, hatte sie eine Panne? Dass die Frau betrunken war, bemerkte der Beamte nicht. Was vielleicht auch daran lag, dass die Autofahrerin einfach losfuhr, ohne groß mit ihm zu reden. Und ohne das Licht anzuschalten, denn mittlerweile war es Abend. Der Polizist beschloss, weiter hinter der Frau herzufahren.

In ihrem schwarzen Wagen hielt sie immer wieder an, stieg schließlich mitten auf der Landstraße aus und marschierte weg. Nun rief der Polizeibeamte die Kollegen zu Hilfe und bemühte sich darum, die Frau wieder in ihr Auto zu bekommen.

Fast entwischt

Das klappte nicht ganz so wie gewünscht, denn statt da zu warten, fuhr sie wieder los, diesmal so schnell, dass er sie fast aus den Augen verlor. Die Streife hielt die Frau endlich an. Als einer der Streifenpolizisten sie anwies, die Warnblinkanlage einzuschalten, traf die Frau den Knopf nicht, und der junge Beamte bemerkte den Alkoholgeruch im Auto der Frau, die völlig geistesabwesend auf ihn wirkte. Als sie mit zur Dienststelle sollte, weil sie den Atemalkoholtest verweigerte, wurde sie unfreundlich, schilderte der Polizist. In ihrer Tasche fanden sich mehrere kleine Wodkafläschchen, und so hegten die Polizisten den Verdacht, dass sie auch während der Fahrt getrunken hat.

Die 58-Jährige zeigte sich vor Gericht einsichtig und geständig. Sie versicherte, dass sie nichts mehr trinkt.
Das Urteil gibt den Eindruck der Richterin wider, dass es sich um ein einmaliges Besäufnis handelte, das aus dem enormen familiären Stress resultierte.