Das Landgericht schickte einen 25-Jährigen hinter Gitter, der am Vatertag 2019 mehrere Menschen attackiert hatte.
Zweieinhalb Jahre muss ein 25-jähriger Nürnberger nach dem Urteil am Landgericht Bamberg ins Gefängnis. Er hatte am Herrentag des letzten Jahres auf einem Radweg und einem Pendlerparkplatz im südlichen Landkreis Bamberg eine Reihe ihm unbekannter Passanten angegriffen und verletzt. Einer bekam mehrere Tritte gegen Kopf und Oberkörper ab und konnte fünf Wochen lang nicht arbeiten.
"Von der anlasslosen, explosionsartigen Gewalt gegen einen wehrlos am Boden liegenden Menschen bin ich geschockt." Staatsanwältin Christiane Schütte ist nach drei Verhandlungstagen noch immer fassungslos ob der mindestens zwei wuchtigen Tritte "wie ein Elfmeterschütze" gegen den Kopf und eines Stampftritts gegen den Brustkorb. Einer der Zeugen, der den "brutalen Gewaltexzess" am Abend des Vatertages mitansehen musste, war bei seiner Vernehmung gar in Tränen ausgebrochen.
An die Tat selber konnte sich der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte nicht erinnern. Von einer Bewährungsstrafe, wie es der Verteidiger erhofft hatte, hielt der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt mit seinen Kollegen nichts. "Sie haben gleich mehrere völlig unbescholtene Passanten angefallen und auf einen davon wild und wüst eingeschlagen und eingetreten." Da sei es der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass man nicht ins Gefängnis müsse. Zumal der Angeklagte nach der Tat auch noch Streifenpolizisten und Rettungssanitäter anschrie und beschimpfte. "Ich erkenne mich selber nicht wieder", so der junge Mann, der eigentlich Chemie studieren wollte, nun aber seit acht Monaten in Untersuchungshaft sitzt.
Der psychiatrische Sachverständige Prof. Hans-Peter Volz vom Bezirksklinikum Schloss Werneck attestierte wegen knapp 2,5 Promille Blutalkohol eine Schuldunfähigkeit während der Tat. Der Angeklagte habe sich durch für ihn ungewohnte Mengen Alkohols in einen abnormen Rausch getrunken. In diesem Zustand redete er wirr. Die Zeugen verstanden von dem "betrunkenen Englisch" nur wenige Satzfetzen, in denen von Teufelsaustreibung, Hitler und der AfD die Rede war. Einer meinte: "Er ist mit einem Blick wie Klaus Kinski in seinen tollsten Filmen herumgelaufen."
Taten geschahen im Vollrausch
Das Gutachten rettete den Angeklagten vor einem Urteil wegen versuchten Totschlags oder gefährlicher Körperverletzung, indes nicht vor einer Bestrafung. Gibt es doch den "Auffangtatbestand" des Vollrausches. Während der Wanderung von Strullendorf über Amlingstadt bis Hirschaid habe der Angeklagte mindestens zehn Bier und einige Schnäpse getrunken, "um dem Schwiegervater zu zeigen, dass Sie schon ein Großer sind", so Richter Schmidt. Zusammen mit dem Wegbier zu Beginn des Ausfluges und der Tatsache, dass er aus seiner Jugendzeit schwere Rausche mit Blackout gewohnt sei, leitete die Strafkammer einen vorsätzlichen Vollrausch ab.
Die Nebentatbestände wie Sachbeschädigung, Bedrohung und den Besitz eines illegalen Einhandmessers stellte das Gericht ein, weil die zusätzliche Strafe nicht erheblich ins Gewicht gefallen wäre.