Zwei Mal Verzögerungen bei Fortschritt der Baugebiete

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Edelgraben und kein Ende! Für das geplante Gewerbegebiet am westlichen Ortsausgang sind offensichtlich noch viele Fragen offen. Deshalb wurde auch die Abwägung im Bebauungsplanverfahren noch nicht dur...

Edelgraben und kein Ende! Für das geplante Gewerbegebiet am westlichen Ortsausgang sind offensichtlich noch viele Fragen offen. Deshalb wurde auch die Abwägung im Bebauungsplanverfahren noch nicht durchgeführt.

Der Planer, Ingenieur Georg Schreiber, erläuterte in der jüngsten Gemeinderatssitzung den Stand der Bauleitplanung. War es im vergangenen Jahr nach etlichen Auslegungen endlich gelungen, den Flächennutzungsplan in trockene Tücher zu bekommen, geht es jetzt um den Bebauungsplan.

Neu ist, dass der Eigentümer jetzt ein Sondergebiet ausgewiesen haben möchte. Ob ein solches Sondergebiet überhaupt genehmigt werde, sei die Frage, erklärte Bürgermeister Stefan Himpel. Wie der Planer mitteilte, seien für das Gewerbegebiet ein Wasserrechtsverfahren und ein landschaftspflegerischer Begleitplan notwendig.

Entlang der "Kleinen Weisach" soll ein Schotterrasen angelegt werden, damit der Bereich für die Pflegearbeiten befahren werden kann. Die Kosten der Maßnahmen für den Hochwasserschutz wurden mit 200 000 Euro angesetzt. Mit der Durchführung des Wasserrechtsverfahrens wurde in gleicher Sitzung das Büro Maier in Höchstadt beauftragt.

Die Bauleitplanung für den dritten Abschnitt des Baugebiets "Am Sportgelände" wurde vorläufig auf Eis gelegt. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse könne der Bebauungsplan derzeit nicht realisiert werden, heißt es dazu in der Vorlage der Verwaltung. Wie Bürgermeister Himpel erläuterte, soll die Bauleitplanung erst erfolgen, "wenn die Grundstücke für die Gemeinde verfügbar sind".

Eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplans war für den Bauabschnitt II "Am Sportgelände" nötig. Wegen einer Böschung hätte ein Bauherr in der südlichen Reihe Probleme mit der Bebauung gehabt. Daher wurde in den Festsetzungen eine mittlere Wandhöhe von 7,50 Metern für zulässig erklärt. see