Zeuge per Video

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Prozess um den Mord im Weismainer Asylbewerberheim geht in die nächsten Runden.

Vor 28 Jahren soll ein heute 63-jähriger Rumäne in Weismain einen Mann ermordet haben. Seit April muss er sich am Landgericht Coburg verantworten. Am Mittwoch brachte die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Christoph Gillot für den Angeklagten belastende Zeugenaussagen in das Verfahren ein.

Der 63-Jährige soll 1992 in einem Asylbewerberheim in Weismain im Landkreis Lichtenfels sein im Bett schlafendes Opfer mit einem Bierkrug erschlagen haben. Erst im vergangenen Jahr ging der mutmaßliche Täter der Polizei in seinem Heimatland ins Netz. In den Zeugenstand gerufen hat die Kammer jetzt den damaligen Ermittlungsrichter, der Mitbewohner des Heims kurz nach der Tat vernommen hatte. Nach den Aussagen hatte sich der Beschuldigte unter falschem Namen in Weismain einquartiert. Das sei erst aufgefallen, nachdem er einen mit seinem richtigen Namen adressierten Brief von seiner Frau aus Rumänien bekommen habe. Er sei durch seinen starken Alkoholkonsum aufgefallen. "Er hat Alkohol den Frauen vorgezogen", so ein früherer Mitbewohner gegenüber dem Ermittlungsrichter.

Schürfwunden im Gesicht

Zudem sei er aggressiv gewesen, es habe verbale und auch tätliche Auseinandersetzungen mit anderen Bewohnern des Heims gegeben. Eines Tages sei der Angeklagte durch "Schürfwunden in seiner rechten Gesichtshälfte" aufgefallen. Zudem sei eine Hand blutverschmiert gewesen und habe eine Schnittwunde aufgewiesen. Auch an der Jacke, die der Beschuldigte damals trug, habe ein Zeuge Blutflecken ausgemacht.

Wie ein anderer Zeuge gegenüber dem Ermittlungsrichter angegeben hatte, sei ein Bewohner des Asylbewerberheims plötzlich von der Bildfläche verschwunden gewesen. Nachdem dessen Zimmertür verschlossen gewesen sei, habe der Zeuge versucht, über das Fenster von außen ins Zimmer zu blicken. Schon da habe er einen "komischen Geruch" wahrgenommen. Das Fenster habe sich aufdrücken lassen. "Ich sah Blut an dem Kopfkissen auf dem Bett", so der Zeuge. Den Bewohner habe er aber nicht erkennen können. Allerdings: "Mir wehte ein furchtbarer Gestank entgegen."

Wie sich herausstellen sollte, kam der von dem Toten, der wohl schon mehrere Tage in seinem Bett lag. Nachdem das Tötungsdelikt bekannt geworden war, stand für einen Mitbewohner offenbar fest, dass nur der heute 63-Jährige der Verantwortliche sein konnte. "Ich halte ihn für den mutmaßlichen Täter", gab er bei der Polizei an. Inzwischen hat das Gericht einen noch lebenden Zeugen in Rumänien ausfindig gemacht. Er soll nach den Worten von Richter Gillot über eine Videoschaltung seine Aussage machen.

Weitere Verhandlungstermine: Mittwoch, 8., und Montag, 13. Juli, jeweils ab 13 Uhr