Die nächste Sitzung des Stadtrates Ebern findet am Donnerstag, 19. Dezember, um 18 Uhr im Betreuungsgebäude der Grundschule in Ebern statt. Dabei entscheiden die Räte über die Zulassung des Bürgerbege...
Die nächste Sitzung des Stadtrates Ebern findet am Donnerstag, 19. Dezember, um 18 Uhr im Betreuungsgebäude der Grundschule in Ebern statt.
Dabei entscheiden die Räte über die Zulassung des Bürgerbegehrens "Kein Hochregallager in Eyrichshof". Es ist bereits der zweite Anlauf der Bürgerinitiative gegen das Projekt.
Die weiteren Themen im Rat
Weitere Punkte sind die Verlagerung der Rewe- und Aldi-Märkte, die Sanierung des ehemaligen Xaver-Mayr-Anwesens in Ebern (Auftragsvergaben) sowie der Neubau der Kindertagesstätte (Auftragsvergaben).
Die Referenten des Stadtrates geben ihre Berichte. Der Bürgermeister blickt auf das Jahr zurück und erstattet Bericht. red
Hat der Stadtrat Ebern nach Art 49 (BayGO) geprüft, ob ein Stadtratsmitglied, das bei dem fraglichen Unternehmen im Gewerbegebiet Eyrichshof arbeitet und das die Pläne seines Unternehmens der Öffentlichkeit präsentiert hatte, überhaupt an den Beratungen teilnehmen darf???
Bayerische Gemeineordnung, Art. 49
Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
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(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.