Für den Winterdienst gibt es viele verschiedene Zuständigkeiten. Das Radwegenetz im Landkreis gleicht daher einem Flickenteppich.
Viele Radfahrer sind derzeit nicht im Landkreis unterwegs. Aber die Zahl derer, für die das Fahrrad nicht nur Sport- und Freizeitgerät, sondern auch tägliches Nahverkehrsmittel ist, wird dennoch größer. Und damit stellt sich für diese Menschen auch das Problem: Wer sorgt im Winter für freie Fahrt auf den Radwegen?
Besonders deutlich offenbarte sich das nicht nur in den vergangenen beiden Wochen mit Dauerfrost, festgefahrenem und festgefrorenem Schnee, sondern auch am gestrigen Montag als mancherorts der Regen für Glatteis sorgte.
Im Prinzip ist alles geklärt. Aber es ist für Radfahrer nicht immer ganz leicht ersichtlich, wer für den Winterdienst auf den Radwegen zuständig ist. Denn im Landkreis Bamberg gibt es mindestens 38 Akteure, die am Räum- und Streudienst auf Radwegen beteiligt sind. In dieser Hinsicht ist die Radwegekarte im Bamberger Land also ein Flickenteppich, der mancherorts augenfällig wird, wenn geräumte und nicht geräumte Abschnitte direkt aneinander grenzen.
Ausnahmen von der Regel
Zuständig sind zum einen die 36 Gemeinden, die sich in der Regel um die innerörtlichen Strecken kümmern. Dann gibt es aber auch noch den Kreisbauhof, der mit seiner Straßenmeisterei für den Großteil der rund 50 Kilometer Radwege an Kreisstraßen zuständig ist sowie die Straßenmeisterei des Staatlichen Bauamts, deren Revier die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Staatsstraßen sind. Von dieser Faustregel gibt es jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen. So haben zum Beispiel die Gemeinden Ebrach und Burgwindheim den Winterdienst auf dem Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse parallel zur Bundesstraße 22 vertraglich abgelöst.
Seither werden von den Bauhöfen der beiden Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach nicht nur die innerörtlichen, sondern auch die außerörtlichen Abschnitte des Radwegs geräumt und gestreut, wie VG-Geschäftsleiter Walter Hanslok erklärt. Die Vereinbarung betreffe aber nur den Winterdienst und nicht den Wegeunterhalt, so Hanslok. Das Winterabkommen gelte allerdings nicht für den Abschnitt westlich von Ebrach.
Frage der Ansprechpartner
Ganz in der Regie des Staatlichen Bauamts ist dagegen zum Beispiel der Mainradweg in Viereth-Trunstadt. Laut Geschäftsleiter Gerd Franke gilt das auch für die Ortsdurchfahrt von Viereth, wo der Radweg zusammen mit der B 26 von der Straßenmeisterei des Bauamts geräumt wird. Dass das nicht immer einwandfrei klappt, hat etwa ein Radler unserem Bürgermeldeportal inFranken-Melder mitgeteilt. Auch die Rathausmitarbeiter bekamen das zu hören, weiß Franke zu berichten. Den gemeindeeigenen Geh- und Radweg zwischen Viereth und Weiher versuche man mit den begrenzten Kapazitäten so gut wie möglich freizuhalten.
Vereinbarungen mit einzelnen Gemeinden gibt es auch für bestimmte Radwege des Landkreises, erläutert Steffen Lieb, Leiter der Straßenmeisterei des Kreisbauhofs. Ein Beispiel sei die Strecke von Ebing entlang der Kreisstraße BA 32 zum Bahnhaltepunkt, für die der Markt Rattelsdorf die Verantwortung übernommen habe. Das entlaste die Straßenmeisterei, die für das inzwischen rund 50 Kilometer lange Netz der Radwege an Kreisstraßen ein Spezialfahrzeug einsetzen kann. Die Frage der Ortsdurchfahrten stelle sich bei den Radwegen des Landkreises dagegen nicht, da diese in der Regel am Ortseingang enden und erst nach der Bebauung weitergeführt würden, so Lieb. Die Ortsdurchfahrten würden somit vom Straßendienst mitgemacht.
Den Eisregen am Montag habe man damit, und auch mit den zwölf Einsatz Räum- und Streufahrzeugen für das 300 Kilometer lange Kreisstraßennetz gut im Griff gehabt. Bereits um drei Uhr nachts seien sämtliche Fahrzeuge ausgerückt. Betroffen vom Eisregen, der aus Unterfranken heranzog, war am Montagvormittag dann vor allem der äußerste westliche Landkreis. In Ebrach sei es, wo nicht gestreut wurde, spiegelglatt, berichtete Geschäftsleiter Hanslok.