Wenig Begeisterung für Grünen-Antrag nach Baumschutzverordnung

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Nicht auf die erhoffte Gegenliebe beim Rest des Bau- und Umweltsenats stieß der Antrag der Grünen, für Rödental eine Baumschutzverordnung zu erlassen. Bei der vorangegangenen Sitzung des Gremiums hatt...

Nicht auf die erhoffte Gegenliebe beim Rest des Bau- und Umweltsenats stieß der Antrag der Grünen, für Rödental eine Baumschutzverordnung zu erlassen. Bei der vorangegangenen Sitzung des Gremiums hatte Grünen-Fraktionschef Ulrich Leicht den Antrag eingebracht und eine Mustersatzung vorgelegt, mit der sich die Verwaltung inzwischen beschäftigt hat.

"Die Praxis zeigt, dass Bäume in Rödental nur aus triftigen Gründen gefällt werden", nannte Bauamtsleiter Günter Benning eines der Ergebnisse aus der Diskussion des Themas in der Verwaltung. Aus fachlicher Sicht bestehe daher keine Notwendigkeit für eine weitere Verordnung. Die Stadt sei gut durchgrünt und es gebe keinen Grund für Befürchtungen, das könne sich in Zukunft ändern.

Ulrich Leicht verteidigte den Antrag seiner Fraktion: "Eine Baumschutzverordnung wird so negativ dargestellt. Sie ist aber etwas Gutes. Wir erhalten die Bäume."

Bürgermeister Marco Steiner widersprach: "Wir sehen eine Baumschutzverordnung nicht negativ. Aber wir wollen sie nur einführen, wenn wir sie wirklich brauchen."

Dr. Jürgen Faber wies darauf hin, dass nach der Mustersatzung einer Baumschutzverordnung Obstbäume oder Wald beispielsweise ausgenommen sind, die Beschränkungen also nicht so streng sind, wie viele vielleicht befürchten würden. Außerdem gebe es ja auch eine Satzung etwa für Hundesteuer und den Umgang mit so genannten Listenhunden. Eine Baumschutzverordnung gebe es nicht, also brauche die Stadt eine. Emotional setzte Ulrich Leicht nach: "Wer einen Baum fällt, tötet seinen Bruder oder seine Schwester. Wir müssen die Bäume schützen, weil wir von ihnen leben, sie produzieren den Sauerstoff, den wir brauchen."

Dr.Wolfgang Hacker (CSU) erinnerte einerseits an das Eigentumsrecht als hohes Gut, das durch die Satzung eingeschränkt werde. Andererseits verschloss er sich Gedanken an Umwelt- und Klimaschutz keineswegs. Der in Gründung befindliche Arbeitskreis Klimaschutz des Stadtrats könne sich der Frage annehmen und dann mehr darauf setzen, Bürger für den Erhalt von Grün in der Stadt zu sensibilisieren. Einen Anlass, der die Einführung einer Satzung nahelege, sah er nicht.

Das sieht SPD-Fraktionschef Thomas Lesch ähnlich. Er sieht Rödental als sehr grüne Stadt und erinnerte daran, dass neben den Teilen der Kernstadt Mönchröden, Einberg und Oeslau die Stadt viele dörfliche Stadtteile hat. Er könne daher den Handlungsbedarf nicht erkennen.

Die Verwaltung hatte bei anderen Kommunen nachgefragt, die bereits eine Baumschutzverordnung haben. In Freising etwa war die Satzung eingeführt worden, nachdem Grundeigentümer vorsorglich Flächen roden ließen, um sie als Bauland aufzubereiten. Das sollte unterbunden werden. Dennoch wird auch dort "Baurecht vor Umweltrecht" gestellt, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Das heißt, soll eine Fläche bebaut werden, muss das Grün zurückstehen.

Ähnlich in Herzogenaurach. Dort heißt es in einer Broschüre der Stadt zur Baumschutzverordnung: "Geschützt sind Laubbäume ab einem Stammumfang von 60 cm (gemessen in 100 cm Höhe) sowie alle Ersatzpflanzungen. Ausgenommen sind Nadelbäume, Obstbäume außer Walnuss, Pappeln mit einem Stammumfang von weniger als 80 cm, Bäume in Baumschulen, Gärtnereien und Waldbeständen.

Soll ein geschützter Baum gefällt, zurückgeschnitten oder sonstige Eingriffe an ihm vorgenommen werden, ist ein formloser Antrag per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Für die Beseitigung eines Baumes kann die Stadt Herzogenaurach einen angemessenen Ersatz für die eintretende Bestandsminderung fordern."

Auch ohne Verordnung ist es nicht so, dass jederzeit die Säge angesetzt werden darf, wie man möchte. Besondere Bäume sind oft als Naturdenkmal geschützt. Vom ersten März bis zum 30. September verbietet das Naturschutzgesetz, Bäume zu fällen oder Hecken zu roden, um die Nistgelegenheiten von Vögeln zu schützen.

Bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates haben die Mitglieder nun Gelegenheit, sich zu informieren. Dann soll darüber abgestimmt werden, ob die Verwaltung eine Baumschutzverordnung für Rödental erarbeiten soll oder nicht. Dazu würde auch gehören, festzulegen, wer die Einhaltung der Verordnung überwachen und mit welchen Bußgeldern sie bewehrt werden soll.