Strafprozess Das Amtsgericht in Haßfurt stellte das Verfahren gegen einen 20-Jährigen aus dem Landkreis wegen des Besitzes kinderpornografischer Fotos ein. Aber Richter und Staatsanwalt lasen dem jungen Mann ordentlich die Leviten.
von unserem Mitarbeiter
manfred Wagner
Haßfurt — Der junge Mann (20) auf der Anklagebank, ein ausgebildeter Handwerker mit gutem Leumund, hätte sich wohl nie träumen lassen, einmal vor dem Amtsgericht in Haßfurt erscheinen zu müssen. Aber auf seinem Laptop hatte die Polizei eindeutige kinderpornografische Fotos gefunden. Nach der Hauptverhandlung wurde das Strafverfahren gegen den Heranwachsenden zwar eingestellt, aber der Bursche erhielt einen gehörigen Denkzettel: Als Auflage muss er 1300 Euro innerhalb von zwei Monaten an den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen.
Aufgeflogen war alles, nachdem die Polizei im letzten Jahr einem Pädophilen in Braunschweig auf die Schliche gekommen war. Die Polizeiexperten ermittelten, wem er alles Fotos geschickt und von wem er welche empfangen hatte.
So kam es zu einem Schlag gegen ein ganzes Netzwerk, zu dem der Braunschweiger Kontakt hatte.
Und dazu gehörte der ledige junge Mann aus dem Haßbergekreis. Am 14. April vergangenen Jahres rückten die Beamten bei ihm an und entdeckten die obszönen Aufnahmen, die Mädchen und Jungen im Schulalter bei sexuellen Handlungen mit Erwachsenen zeigen.
Jugendrichter Martin Kober las dem Angeklagten gehörig die Leviten. "Nur weil es Leute gibt, die sich solche Aufnahmen angucken und auf ihrem Computer speichern, werden überhaupt solche Sauereien gemacht", zeigte er die Zusammenhänge auf. Es liegt auf der Hand, dass die dargestellten Kinder mit der Androhung oder unter Anwendung von Gewalt dazu gezwungen werden. Oft genug kommt es in diesem Zusammenhang zu einem eklatanten Missbrauch und/oder Misshandlung der Schutzbefohlenen.
Nach deutschem Recht sind pornografische Darstellungen sexueller Handlungen mit Personen unter 18 Jahren als Kinder- und als Jugendpornografie strafbar. Wenn es sich dabei um Kinder unter 14 Jahren handelt, ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgeschrieben. Die Verbreitung durch Schriften, Foto- oder Filmmaterial wird als schwere Straftat geahndet.
In seinen Ausführungen charakterisierte Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich den Beschuldigten als zuverlässigen und soliden jungen Menschen. Aufgewachsen in einem intakten Elternhaus, sei er verantwortungsvoll ins Vereinsleben seines Ortes integriert. Beruflich arbeite er in einem Handwerksbetrieb und seit zwei Jahren habe er eine feste Freundin. Da er sich bislang nichts zuschulden kommen ließ, regte der Pädagoge an, das Verfahren einzustellen.
Sowohl Richter Martin Kober als auch Staatsanwalt Markus Reznik waren mit diesem Vorschlag einverstanden. Abschließend warnte der Vertreter der Anklage den Heranwachsenden nochmals eindringlich: "Beim nächsten Mal", betonte er, "gibt es keine Einstellung mehr."