"War nicht bei klarem Verstand"

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Strafprozess  Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen geständigen Einbrecher zu einer Bewährungsstrafe.

von unserem Mitarbeiter 
Manfred Wagner

Haßfurt — In anonymen Großstädten passiert es meist unbemerkt, in Dörfern mit funktionierender Sozialstruktur wird es dagegen oft schnell entdeckt oder gar verhindert: Gemeint sind Wohnungseinbrüche. Ein solcher Fall trug sich in einem kleinen Ort im Steigerwald zu. Ein Einbrecher stieg über eine eingeschlagene Fensterscheibe ein - und eine aufmerksame Nachbarin alarmierte die Polizei. Der Täter wurde geschnappt. Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte am gestrigen Mittwoch den 40-jährigen Angeklagten zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.
Im Zeugenstand schilderte die Dorfbewohnerin (59), was sie am späten Abend des 9. August dieses Jahres beobachtet hatte. Kurz nach 23 Uhr, sie ist noch wach im Wohnzimmer gewesen, hatte sie "ein Klappern" gehört. Daraufhin ging sie vor die Haustür und sah sich in der Dunkelheit um. Als sie erst mal nichts Verdächtiges wahrnahm, wollte sie schon zurückgehen. Genau in diesem Moment aber kam der Sohn die Treppe herunter, weil auch er ungewöhnliche Geräusche vernommen hatte.
Als sich die beiden dann intensiver umguckten,entdeckten sie, dass das Hoftor des Nachbaranwesens offen stand. Und das, sagte die Zeugin, war normalerweise nie der Fall. Kurz darauf bemerkten sie, dass jemand in dem Nachbarhaus den Lichtschalter angeknipst hatte und dass das Fenster zum Badezimmer eingeschlagen war. Da war ihnen klar, dass etwas faul war, und riefen die Polizei an.

Zum Schlafen hingelegt

Es dauerte gar nicht lange, bis ein Streifenwagen vor Ort erschien. Die Beamten durchsuchten die Räume und fanden den Angeklagten, der sich offensichtlich im Spitzboden zum Schlafen hingelegt hatte. Wie eine Polizistin aussagte, hatte der Mann einen Fotoapparat, einen Beamer und einen Laptop aus verschiedenen Zimmern an einer Stelle abgelegt, offenbar in der Absicht, diese Geräte später schnell mitgehen zu lassen. Die Ordnungshüter nahmen den mutmaßlichen Einbrecher fest und schafften ihn auf die Polizeidienststelle. Als er durchsucht wurde, fanden sich mehr als 2000 Euro in seiner Tasche; das Geld hatte er im Haus erbeutet.
Der 40-Jährige gestand alles und zeigte sich reuig. Er kannte sich in den Örtlichkeiten gut aus. Als Motiv gab er an, nach Kinderfotos gesucht zu haben. Zur Tatzeit, sagte er weiter, habe er unter massivem Medikamenten- und Alkoholeinfluss gestanden. An diesem Tag habe er sich etwa zwei Flaschen Wodka reingezogen. "Ich war nicht bei klarem Verstand", beschrieb er seinen Zustand. Seit vier Wochen befindet er sich zur Entgiftung in einem Krankenhaus. Um sein Alkoholproblem in den Griff zu kriegen, will er eine Langzeittherapie absolvieren.
Einbruchsdiebstahl wird hart bestraft. Mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe schreibt der Gesetzgeber vor. Vor diesem Hintergrund forderte Staatsanwalt Ralf Hofmann eine Bewährungsstrafe von neun Monaten.

Auflagen

Der - mittlerweile rechtskräftige - Richterspruch lag geringfügig unter diesem Strafmaß. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre, als zusätzliche Auflagen muss sich der Verurteilte bei einem Bewährungshelfer melden und darf die Therapie nicht schuldhaft abbrechen.