Ein Sportschütze aus Bamberg klagt vergeblich gegen den Entzug seines Waffenscheins. Das Gericht rechnet den 47-Jährigen der sogenannten Reichsbürger-Bewegung zu.
Beim Versuch, seine Schusswaffen behalten zu dürfen, ist ein 47-jähriger Mann aus Bamberg vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gescheitert. Er hatte gegen den Entzug seiner beiden Waffenbesitzkarten, des kleinen Waffenscheines und der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis durch das Ordnungsamt der Stadt Bamberg geklagt. Die Behörde hatte damit argumentiert, der Sportschütze und Jäger sei der sogenannten Reichsbürger-Bewegung zuzuordnen und damit nicht zuverlässig genug, um mit Waffen und Munition umzugehen.
Die Vorgeschichte
Vier Jahre ist es her, dass Moritz K. (Name geändert) sich über die seiner Meinung nach ungerechtfertigten Rundfunkgebühren ärgerte. Also stellte er die monatlichen Zahlungen ein und begann, freilich erfolglos, die Bescheide anzufechten. Irgendwann aber schickte die GEZ in Köln eine Gerichtsvollzieherin, um die ausstehende Summe zu pfänden. Da kam Moritz K. auf eine abstruse Idee. Er machte sich auf den Weg ins Rathaus und beantragte einen Staatsangehörigkeitsausweis. Von diesem "Gelben Schein" erhoffte er sich, so erklärte es nun sein Rechtsbeistand, etwas mehr juristische Beinfreiheit in der Auseinandersetzung mit der GEZ. Auf dem Antrag vermerkt Moritz K. aber auch, er habe die deutsche und preußische Staatsangehörigkeit. Das hat er so im Internet gelesen, und auch, dass die Masche angeblich erfolgreich sei.
Dass er dadurch Probleme mit dem Waffenrecht bekommen könnte, das erkannte Moritz K. damals noch nicht. Die Aktion nahm das Ordnungsamt im September 2018 zum Anlass, ihm seine zwei Waffenbesitzkarten, den kleinen Waffenschein und die sprengstoffrechtliche Erlaubnis zu entziehen. Darunter fallen Schreckschuss-, Reizgas- und Signalpistolen. Auch der Jagdschein, den er seit 23 Jahren besitzt, ging verloren. Für den bislang unbescholtenen Bürger ein schwerer Schlag. Die Beamten machten geltend, dass es ihm als vermeintlichem Reichsbürger an der notwendigen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition mangele.
Vergebliche Argumentation
Die mündliche Verhandlung vor der Ersten Kammer dauerte indes nur knapp eine Stunde. So berichtet es die stellvertretende Pressesprecherin Maria Kögel. Die für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Waffenrecht zuständigen fünf Richter unter Vorsitz von Angelika Schöner machten dabei klar, dass der Argumentation Moritz K.s kein Erfolg würde beschieden sein. Der persönlich anwesende Ingenieur, der sich nach eigener Aussage nicht zur Reichsbürger-Bewegung zählt, nahm daraufhin seine Klage zurück, auch um zusätzliche Kosten zu sparen, und verzichtete damit letztlich auch auf den weiteren Rechtsweg. Er habe erkannt, so sein Rechtsanwalt, dass er in die Irre gegangen sei.
Seine insgesamt neun Waffen, darunter Langwaffen für die Jagd und Kurzwaffen für das Sportschießen, lagern derzeit bei einem Waffenhändler. Das Ordnungsamt Bamberg hatte sie Moritz K. bereits vor dem Gerichtsverfahren entzogen. Dagegen hatte sich der Ingenieur mit seinem Bamberger Rechtsanwalt in einem Eil-Verfahren bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gewehrt, aber den Weg durch die Instanzen chancenlos verloren.
Seine Erlaubnis-Dokumente verwahrt sein Rechtsanwalt treuhänderisch. Es wird wohl noch einige Jahre dauern, in denen sich Moritz K. juristisch unauffällig verhalten muss, damit er wieder eine Chance hat, die ihm entzogenen Erlaubnisse zurückzubekommen. Falls nicht, bliebe ihm nur, die Gewehre, Flinten und Pistolen zu verkaufen.