Waffen sind erst mal weg

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Die Waffen des Klägers lagern derzeit bei einem Waffenhändler. Zugriff darauf hat er nicht. Symbolbild/Archiv
Die Waffen des Klägers lagern derzeit bei einem Waffenhändler. Zugriff darauf hat er nicht. Symbolbild/Archiv

Beim Versuch, seine Schusswaffen behalten zu dürfen, ist ein 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gescheitert.

Ursprüng- lich hatte das Landratsamt Bamberg dem Kläger die Waffenbesitzkarten gar nicht entziehen wollen. Erst die Regierung von Oberfranken hatte darauf gedrängt - wie sich nun zeigte, mit Erfolg.

Drei Jahre ist es her, dass Bernd E. (Name geändert) auf der Hochzeit eines Freundes eine Idee aufschnappte - eine Schnapsidee sozusagen. Kurzerhand macht er sich auf den Weg ins Rathaus seiner Gemeinde und beantragte einen Staatsangehörigkeitsausweis. Auf dem Antrag vermerkte Bernd E., er sei im "Königreich Bayern" geboren.

"Das ist der Klassiker - typisch Reichsbürger", sagte dazu die stellvertretende Gerichtssprecherin Maria Kögel.

Ruf als unbescholtener Bürger

Dass er dadurch Probleme mit dem Waffenrecht bekommen könnte, das erkannte Bernd E. erst einmal nicht. Denn zu den Reichsbürgern zählt sich der passionierte Jäger keinesfalls. Schließlich gilt er als unbescholtener Bürger, dessen Lebensgefährtin sogar im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Seit mehreren Jahrzehnten ist er CSU-Mitglied und hat einst von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sogar die "Medaille für besondere Verdienste um die innere Sicherheit" erhalten.

Er hatte, so stand es in der Laudatio zur Verleihung, mit einem Bekannten zusammen einen jugendlichen Straftäter zur Strecke gebracht. Der hatte zuvor einer 28-jährigen Frau in der Nähe ihres Heimatbahnhofes aufgelauert. Kurz nach Mitternacht war es, als sie sich auf dem Nachhauseweg befand. Ein Faustschlag traf sie, dann wurde sie zu Boden geschubst und ihr der Rucksack entrissen.

Sie konnte die beiden Helfer anhalten, die gerade im Auto am Tatort vorbeikamen. Uneigennützig nahm das Duo die Verfolgung auf und konnte den Räuber stellen. Bis die Polizeistreife eintraf, hielten sie den Täter fest, so dass - bis auf das Bargeld - die gesamte Beute sichergestellt werden konnte.

Regierung sah Handlungsbedarf

Nicht nur diese Episode war dem Landratsamt Bamberg wohlbekannt, als es Bernd E. auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüfte. Wie in solchen Fällen üblich, durchleuchteten auch die Staatsschutzabteilung im Landeskriminalamt München beziehungsweise das Landesamt für Verfassungsschutz Bernd E. als möglichen Reichsbürger. Doch keine der Behörden stieß auf Auffälligkeiten, so dass das Landratsamt Bamberg keinen Grund sah, ihm die Waffenbesitzkarten zu entziehen oder den seit 17 Jahren laufenden Jagdschein nicht zu verlängern. Erst die Regierung von Oberfranken sah Handlungsbedarf und wies ihre untergeordnete Behörde an, doch gegen Bernd E. vorzugehen.

Dagegen wandte sich dieser nun. Die mündliche Verhandlung vor der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichtes Bayreuth dauerte indes nicht einmal eine Stunde. So berichtet es die stellvertretende Pressesprecherin Maria Kögel.

Klage zurückgenommen

Die für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Waffenrecht zuständigen fünf Richter unter Vorsitz von Angelika Schöner machten dabei klar, dass der Argumentation Bernd E.s kein Erfolg beschieden sein würde. Der persönlich anwesende Mann nahm daraufhin seine Klage zurück, auch um zusätzliche Kosten zu sparen, und verzichtete damit auch auf den weiteren Rechtsweg. Damit wollte er zeigen, dass er die Entscheidung der staatlichen Behörde akzeptiere, berichtete die stellvertretende Pressesprecherin Kögel. Ein für überzeugte Reichsbürger eher untypisches Verhalten.

Bernd E.s halbes Dutzend Waffen lagert derzeit bei einem Waffenhändler. Zugriff darauf hat er nicht. Es wird wohl noch einige Zeit dauern, in der sich der Mann juristisch und auch sonst unauffällig verhalten muss, damit er eine Chance hat, die ihm entzogenen Erlaubnisse wiederzubekommen. Falls nicht, bliebe ihm nur, die Gewehre und Flinten zu verkaufen.