Es kommt nicht oft vor, dass ein Vergewaltiger vor dem Amtsgericht Bamberg mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonkommt. Es war besonderen Umständen geschuldet, die allerdings nicht an die Öffen...
Es kommt nicht oft vor, dass ein Vergewaltiger vor dem Amtsgericht Bamberg mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonkommt.
Es war besonderen Umständen geschuldet, die allerdings nicht an die Öffentlichkeit dringen konnten, war der Prozess vor Jugendrichter Martin Waschner doch größtenteils für Zuhörer gesperrt.
Schutz der Persönlichkeit
Schließlich ging es einerseits um intime Details, die zum Schutz der Persönlichkeit des Täters wie des Opfers nicht jeder wissen soll. Die junge Frau leidet bis heute unter den psychischen Folgen und dem Gefühl, ausgenutzt, ja benutzt worden zu sein. Andererseits handelte es sich um einen Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren, dessen hoffentlich straffreie Zukunft nicht unnötig erschwert werden soll.
Nach Faschingsball
Der Vorfall hatte sich im Februar 2018 nach einem feuchtfröhlichen Faschingsball im Landkreis Bamberg ereignet. Es war irgendwann kurz vor Morgengrauen, als der Angeklagte und das Opfer von der Feier zurückkehrten. Sie hatte ihrem Ex-Freund erlaubt, in ihrer Wohnung in Bamberg zu übernachten.
Allerdings "ohne ihm hierbei sexuelle Versprechungen zu machen", so Staatsanwältin Franziska Winkler. Das hielt den jungen Mann aber nicht davon ab, viel zu weit zu gehen. Nachdem er sie rücklings auf das Bett gelegt hatte, versuchte er, ihr den Slip auszuziehen. Als das nicht klappte, schob er die Unterwäsche kurzerhand zur Seite. Auch auf mehrfaches "Nein" hörte er nicht auf.