Unterschlagung: Kommissar Internet half mit

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Stephan Herbert Fuchs 180 Euro, einfach so, ohne Gegenleistung: Da konnte ein 49-jähriger Mann aus Kulmbach nicht widerstehen. Als Quittung dafür hat ihn das Amtsgericht zu vier Mo...

Stephan Herbert Fuchs

180 Euro, einfach so, ohne Gegenleistung: Da konnte ein 49-jähriger Mann aus Kulmbach nicht widerstehen. Als Quittung dafür hat ihn das Amtsgericht zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Dabei hätte er nur eins und eins zusammenzählen müssen. Er hatte das Geld im Ausgabefach eines Automaten in einer Kulmbacher Bankfiliale entdeckt. Da hätte ihm eigentlich klar sein müssen, dass er längst von einer Kamera entdeckt war.
14. April 2015, kurz vor 10 Uhr an der Filiale einer Privatbank mitten in Kulmbach. Eine Kundin wollte 180 Euro anheben, hatte das Geld aber im Ausgabefach liegen lassen. Warum, konnte nicht mehr genau geklärt werden. Vielleicht aus Vergesslichkeit, wahrscheinlich aber kamen die Scheine aufgrund eines technischen Defekts erst mit Verspätung aus dem Automaten. Sicher ist: Die Frau war längst weg, als der Mann den Vorraum betrat und das Geld mitnahm.
"Ich bereue es aufrichtig", sagte der Angeklagte. Er habe das Geld gebraucht, weil er nur noch 50 Euro auf seinem Konto gehabt habe. Hinzu komme, dass er gerade arbeitslos war und noch immer sei. Mittlerweile habe er sich den Betrag geborgt und an die Frau zurückbezahlt.
Nach Querelen und einem Arbeitsgerichtsprozess sowie nach einer Insolvenz fehle ihm das Geld hinten und vorne, sagte er. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld lebe er derzeit von 150 Euro aus einem Nebenjob. Allerdings hatte der Angeklagte auch mehrere Vorstrafen auf seinem Konto, die stets mit finanziellen Dingen zu tun hatten, darunter auch mehrfache Betrügereien.
Dank Internet sei es möglich gewesen, den Angeklagten relativ schnell ausfindig zu machen, berichtete ein Polizeibeamter. Die Frau hatte sofort Anzeige erstattet, und nach einer staatsanwaltschaftlichen Verfügung hatten die Beamten die Bildaufzeichnungen der Bank überprüft. Nach einer zufälligen Identifizierung über das Internet und einem Abgleich mit dem Pass- und Einwohnermeldeamt stand der Angeklagte als Täter unmissverständlich fest.
Nach einem Hinweis von Richterin Sieglinde Tettmann, dass statt Diebstahl auch Unterschlagung in Frage komme, plädierten sowohl Staatsanwalt Roland Köhler als auch Verteidiger Josef Geiger entsprechend. Hintergrund ist, dass die Geschädigte offenbar nicht gewusst habe, dass das Geld doch noch aus dem Automaten gekommen ist. Der Vertreter der Anklage plädierte, wenn auch "mit gewissen Bedenken" auf sechs Monate mit Bewährung. Der Angeklagte sei schließlich bereits mehrfach wegen verschiedener Vermögensdelikte vorbestraft. Verteidiger Geiger hielt drei Monate für ausreichend, schließlich habe sein Mandant bereits einmal bewiesen, dass er eine Bewährung auch durchhalten kann.
Damit das auch wirklich so ist, setzte Richterin Tettmann eine Bewährungszeitzeit von vier Jahren fest, in denen sich der Mann nichts mehr zu Schulden kommen lassen darf. Außerdem wurde ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss er hundert gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.