Umsatzsteuer-Reform: "Da wird Kommunen ein Mühlstein umgehängt"

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Der Eintritt für den Wildpark Hundshaupten wird umsatzsteuerpflichtig.
Der Eintritt für den Wildpark Hundshaupten wird umsatzsteuerpflichtig.

JOsef Hofbauer Egal ob es um die Eintrittsgelder für den Wildpark Hundshaupten, Kopien an einer Schule, die Nutzung von Turnhallen oder den Winterdienst geh...

JOsef Hofbauer

Egal ob es um die Eintrittsgelder für den Wildpark Hundshaupten, Kopien an einer Schule, die Nutzung von Turnhallen oder den Winterdienst geht. In all diesen Fällen müssen Landkreis oder Gemeinden künftig Umsatzsteuer entrichten. So will es das Gesetz, das die Umsatzsteuer auch auf "juristische Personen des öffentlichen Rechts" ausdehnt.
Dies erklärte Monika Huber von der "Gesellschaft für Organisationsentwicklung". "Alles wird umgedreht", so Huber. Bislang sei die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Leistungen von Kommunen nicht umsatzsteuerpflichtig waren. Ab 1. Januar 2017 sind sie es, es sei denn, es greift eine der Ausnahmen, denn: "Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages ist die Umsatzsteuerpflicht nicht vollumfänglich" versicherte die Expertin.
Stellten Mitarbeiter eines Bauhofes Schilder wieder auf, die ein Autofahrer niedergemäht hat, sei das grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, weil diese Dienstleistung auch ein Privatunternehmer übernehmen könnte. Die Kommune müsse aber keine Umsatzsteuer bezahlen , wenn durch solche Leistungen pro Jahr nicht mehr als 17 500 Euro eingenommen würden. Dann sei nicht von einer Wettbewerbsverzerrung auszugehen.
Helfen sich Bauhof-Mitarbeiter von zwei oder mehr Kommunen untereinander aus, seien deren Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Die gelte auch für gemeinsamen Einkauf. Und wenn eine Kommune argumentieren könne die Leistungen dienten dem Erhalt der Infrastruktur, falle ebenfalls keine Umsatzsteuer an.
Die Beurteilung sei nicht so ganz einfach, weil einerseits der Gesetzestext in Kraft sei, andererseits aber ein angekündigtes Schreiben zur steuerlichen Praxis für die Finanzämter noch fehle. Deshalb riet die Finanz-Expertin dazu, einen Antrag zu stellen, wonach die Neuregelung erst ab 1. Januar 2021 greift. Dieses Formular müsse aber bis 31. Dezember beim Finanzamt eingereicht werden. Andererseits gelte es zu bedenken, ob die Umsatzsteuerpflicht unter dem Strich womöglich mehr Vorteile biete. Monika Huber räumte ein, dass die Situation unbefriedigend sei. Der Gesetzestext sei "schwer zu interpretieren".
Eine Steilvorlage für Juristen: Der Forchheimer Ex-Oberbürgermeister Franz Stumpf (CSU) rügte: "Wenn der Gesetzgeber sich nicht so ausdrücken kann, dass ein Normalbürger das versteht, ist das in meinen Augen verfassungswidrig."
So werde die Kommunale Selbstverwaltung konterkariert, fand Landtagsabgeordneter Thorsten Glauber (FW). Er argumentierte. "Da wird den Kommunen ein Mühlstein um den Hals gehängt."