Die Gemeinde Oerlenbach will ihren im April 1989 geschlossenen Vertrag mit der Gemeinde Rannungen über Nutzung und Unterhalt der Verbindungsstraße zwischen ...
Die Gemeinde Oerlenbach will ihren im April 1989 geschlossenen Vertrag mit der Gemeinde Rannungen über Nutzung und Unterhalt der Verbindungsstraße zwischen dem Ortsteil Rottershausen und Rannungen kündigen. Dies beschloss der Gemeinderat am Dienstag. Nach Vertragsauflösung soll die Straße zurückgestuft werden und damit ihren Status als Gemeindeverbindungsstraße verlieren.
Als "Alkoholweg" bekannt
Zu Beginn der Beratung brachte Bürgermeister Kuhn kurz in Erinnerung, wie es vor fast 30 Jahren zu diesem Vertrag zwischen beiden Gemeinden gekommen war: Die in den Dörfern als "Alkoholweg" bekannte Verbindungsstraße war ein öffentlicher Feld- und Waldweg, der allerdings gern von Autofahrern befahren wurde und noch heute überwiegend von Einwohnern Rannungens als Abkürzung zur Autobahn genutzt wird. So kam es 1989 zur vertraglichen Einigung, wobei die Gemeinde Oerlenbach sich zum Unterhalt der Straße verpflichtete. "Unser Bauhof kontrolliert die Straße alle 14 Tage, stopft jedes Schlagloch und macht den Winterdienst", bestätigte der Bürgermeister den Gemeinderäten. Doch aufgrund der zunehmenden Verkehrsdichte im Lauf der Jahrzehnte stieg nicht nur der Ausbesserungs- und Reparaturbedarf, der eine Kostenmehrung in Oerlenbachs Haushalt zur Folge hatte, sondern auch die Unfallgefahr und -häufigkeit. "Wir mussten die Höchstgeschwindigkeit über die Jahre von 80 Stundenkilometern schrittweise auf 60 und zuletzt 40 km/h senken", berichtete Kuhn.
Da trotz der Hochstufung des früheren Feld- und Waldweges zu einer Gemeindeverbindungsstraße, deren ungenügende Breite aber unverändert blieb, und damit dem wachsenden Verkehrsaufkommen nicht mehr gerecht wird, "ist dieser Straßenzustand auf Dauer nicht mehr haltbar", so Kuhn. Sollte irgendwann die Kreisstraße KG43 wie geplant ausgebaut werden, "dann braucht man diesen Weg auch nicht mehr".
Vertrag aufkündigen
Der Bürgermeister schlug deshalb vor, in einem ersten Schritt den laufenden Vertrag einseitig zum 2. Juni aufzukündigen. "Wir müssen dann abwarten, wie Rannungen sich dazu verhält."
Sollte die Gemeinde Rannungen der Kündigung nicht zustimmen wollen, geht der Vorgang zur Entscheidung ans Landratsamt.
Im zweiten Schritt soll der Status als Gemeindeverbindungsstraße wieder aufgehoben und die Rückstufung zum Feld- und Waldweg folgen. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu.
ksvd