Sittenstrolch in der Sauna

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Bad Stebener wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechsmonatiger Haft auf Bewährung verurteilt.

Sexueller Missbrauch von Kindern wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht verhandelt. Zu verantworten hatte sich ein 59-jähriger Bad Stebener. Doch das Verfahren selbst fand zu großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Als Grund dafür benannte Richter Alexander Zenefels den Schutz einer Zeugin, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt ist.

Dieses Mädchen sollte Aussagen gegen den Bad Stebener machen, der vor ihren und den Augen ihrer Schwester an seinem erigierten Glied manipulierte. Genauer gesagt galt es, diesen Vorfall vom 13. Mai 2018 zu erhellen, der sich in der Therme in Bad Staffelstein zutrug. Interessant an dem Fall war zudem, dass es im Grunde auch der Anwalt des Angeklagten war, der das Verfahren gegen seinen Mandanten mit ins Rollen brachte. "Hätte ich diesen Film nicht gesehen, wäre mir die Geschichte nicht aufgefallen", so Rechtsanwalt Albrecht von Imhoff über ein Video, das einen aus dem Kassenbereich der Therme flüchtenden Mann zeigte, der schon anderweitig Mandant des Verteidigers war. Besagtes Video gelangte durch die Öffentlichkeitsfahndung ins Netz und wurde von Albrecht von Imhoff bemerkt.

Laut Anklageschrift, verlesen durch Staatsanwalt Matthias Jakob, trug sich nahe des Saunabereichs ein Vorfall zu, der vor allem zwei Mädchen im Alter von zwölf und sieben Jahren in Mitleidenschaft zog. Bewusst vor ihnen und für ihre Augen habe der Mann seinen Bademantel geöffnet, um an seinem Penis zu manipulieren. Vor allem bei seiner älteren Tochter, so der 45-jährige Vater, habe sich eine Angststörung entwickelt.

Angesprochen und getürmt

Er habe mit seinen Töchtern versucht, den Mann auf dem Thermengelände ausfindig zu machen. Als er in einem Sprudelbecken gefunden und angesprochen wurde, habe er sich schlafend gestellt. Als seine Frau ihn "vehementer" ansprach, habe der Mann die Vorwürfe abgestritten, sich einen Gang zum WC ausbedungen und diesen zum Türmen genutzt.

Nach mehreren Unterbrechungen endete der Prozess laut Pressestelle mit einem Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Gegen den bis dato nicht auffällig gewesenen Verurteilten wurde eine sechsmonatige Haftstrafe zur Bewährung verhängt. Für die Dauer von drei Jahren wird er sich zu bewähren haben, überdies wurde ihm auferlegt, 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.