Viele Menschen schieben das Thema Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung vor sich her. Dabei ist rechtzeitiges Handeln wichtig. Man kann sich im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.
Es ist ein Thema, das Menschen nicht gerne angehen: Vorsorge für den Ernstfall treffen. Dazu gehören nicht nur Testament, sondern auch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Viele Menschen sorgen sich, dass sie durch diese Dokumente quasi entmündigt werden. "Das ist nicht der Fall. Eine Patientenverfügung zum Beispiel gilt nur, wenn die Person nicht mehr entscheiden kann. Solange sie einwilligungsfähig ist, gilt die Verfügung nicht", versichert Sozialpädagogin Susanne John, die beim Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt (BTV) kostenlose Beratungen zu diesem Thema durchführt.
Kostenlose Broschüre
Der BTV hat dazu auch eine kostenlose Broschüre herausgebracht, die die wichtigsten Fragen beantwortet. Susanne John erklärt, dass es darum gehe, dass der Wille des Betroffenen auch dann ausgeführt werde, wenn er selbst diesen nicht mehr äußern kann. "Das ist dann auch ein roter Faden für die Angehörigen. Deshalb sollte man seine Wünsche auch mit einer vertrauenswürdigen Person besprechen und diese angeben", schlägt die Sozialpädagogin vor.
Sie bedauert, dass sich nur wenige Menschen rechtzeitig Gedanken machen, was mit ihnen geschehen soll, wenn sie nicht mehr entscheiden können: "Das wird oft verdrängt." Man solle dabei auch bedenken, dass man den Angehörigen im Notfall Entscheidungen abnehme, wenn man seine Wünsche klar dokumentiert hat. Zum Beispiel, wenn der Angehörige nur noch durch Maschinen am Leben erhalten wird. "Man gerät dann vielleicht in einen Zwiespalt und mag den Angehörigen nicht loslassen oder hat Angst, an seinem Tod schuld zu sein", erklärt Susanne John.
Gibt es eine Patientenverfügung, wird nach den Wünschen des Betroffenen entschieden. "Das gibt den Angehörigen Sicherheit. Außerdem kann die Verfügung ja jederzeit widerrufen werden", erläutert die Sozialpädagogin. Die Patientenverfügung greife nur im längerfristigen Fall. Bei einem Unfall beispielsweise würde der Arzt die Wiederbelebung einleiten. Wenn der Patient später im Krankenhaus nicht mehr aufwacht, sollten die Angehörigen wissen, wo die Verfügung liegt. In einer Patientenverfügung wird häufig bestimmt, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen, sondern die Behandlung auf Schmerzlinderung gerichtet sein soll.
Privatrechtliche Vereinbarung
In einer Vorsorgevollmacht dagegen ermächtigt man eine Person des Vertrauens, im Fall geistiger oder körperlicher Schwäche wichtige Entscheidungen für einen selbst zu treffen. "Das ist eine privatrechtliche Vereinbarung. Da mischt sich kein Gericht mehr ein. Man sollte hier absolutes Vertrauen in die Person haben", erklärt Susanne John. Meistens setzen sich Ehepaare gegenseitig ein.
Auf keinen Fall sollten mehrere Personen eingesetzt werden, denn es müssten im Fall der Fälle alle schnell erreichbar sein und immer einheitliche Entscheidungen getroffen werden. "Ich hatte da schon den Fall, dass sich einer der Betreuer bei mir beschwerte, dass der andere zu viel Geld für die Betreuung ausgeben würde", berichtet Susanne John. Sie empfiehlt, dass der Betroffene und sein möglicher Betreuer vorher über die Verfügung sprechen oder sich gemeinsam beraten lassen, damit es für den möglichen Betreuer keine Überraschungen gibt oder er nicht überfordert wird. Eine Vorsorgevollmacht sollte man beim Landratsamt dann beglaubigen lassen.