Gericht Weil ihn am Steuer seines Autos die "Müdigkeit übermannt" hatte, baute ein 49-Jähriger einen Verkehrsunfall. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Außerdem muss er noch drei Monate zu Fuß gehen.
von unserem Mitarbeiter manfred Wagner
Haßfurt — "Die Müdigkeit hat mich übermannt". Mit diesen Worten beschrieb ein 49-jähriger Arbeiter vor dem Amtsgericht, warum er im Dezember in Zeil einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Dass er sich trotz offensichtlicher Übermüdung ans Steuer setzte, kommt ihn nun teuer zu stehen. Strafrichterin Ilona Conver verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2000 Euro. Zudem bekommt er seinen Führerschein erst nach einem weiteren Vierteljahr wieder zurück.
Der Unfall hatte sich am 16. Dezember vergangenen Jahres kurz nach 15 Uhr in Zeil ereignet. Wie so oft war der ledige Mann nach der Frühschicht von seiner Arbeitsstelle in Bamberg Richtung Heimat losgefahren. Bevor er seine Wohnung ansteuerte, wollte er "bloß noch schnell etwas erledigen", wie er vor Gericht angab.
Genau da - von einem Moment auf den anderen - passierte es.
In den Gegenverkehr geraten Der 49-Jährige geriet mit seinem Audi auf die Gegenfahrbahn und rammte einen anderen Audi, in dem ein Ehepaar saß. Der Fahrer dieses Wagens wurde dabei im Hals-Wirbel-Bereich leicht verletzt. Beim Unfall entstand ein enormer Sachschaden von über 11 000 Euro. In der Nacht zuvor, so erzählte der geständige Angeklagte, habe er schlecht geschlafen.
Derartige Müdigkeitsattacken, also das ungewolltes Einnicken für mehrere Sekunden, kommen übrigens gar nicht so selten vor. Experten schätzen, dass etwa jeder vierte Unfall mit Todesfolge auf Autobahnen durch kurzes Einschlafen verursacht wird. Wie im vorliegenden Fall liegt oft ein Schlafdefizit vor. Seit einigen Jahren bieten verschiedene Fahrzeughersteller sogar Warnsysteme gegen den Sekundenschlaf an.
Schon am 5.
Januar hatte der Unfallverursacher Post vom Staatsanwalt erhalten. Laut Strafbefehl sollte er eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro bezahlen, verbunden mit einer Sperrfrist des Führerscheins von neun Monaten.
Daraufhin suchte er rechtlichen Beistand. Sein Rechtsanwalt Klaus Schauer legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Aus diesem Grund kam es nun zu der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.
Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant seit vielen Jahren in Bamberg in Wechselschicht arbeite und sich bislang noch nie etwas zu Schulden kommen ließ. Berufsbedingt sei der Beschuldigte auf seine Fahrerlaubnis angewiesen. In seinem Plädoyer forderte er, die Sperrfrist auf die im Gesetz vorgesehene Mindestdauer von insgesamt sechs Monaten zu reduzieren.
Angesichts der Tatsache, dass der Beschuldigte bislang eine "weiße Weste" hat, war auch Staatsanwalt Ralf Hofmann mit einer Verminderung der Sperre einverstanden.
Das von Strafrichterin Ilona Conver verkündete Urteil entsprach dem Antrag des Anwalts. Da der Führerschein seinerzeit am Unfalltag eingezogen wurde, ist die Hälfte der Zeit bereits abgelaufen. Mitte Juni darf der Mann seinen "Lappen" wieder bei der Kfz-Zulassungsstelle abholen.