Wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich ein 35-jähriger Iraner vor dem Amtsgericht in Kulmbach verantworten. Staatsanwalt Jochen Götz warf ihm vor, einem älteren Landsmann im "Kaufland" auf d...
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich ein 35-jähriger Iraner vor dem Amtsgericht in Kulmbach verantworten. Staatsanwalt Jochen Götz warf ihm vor, einem älteren Landsmann im "Kaufland" auf die Nase geschlagen zu haben, so dass diese blutete. Der Vorfall soll sich am 20. April um 19.20 Uhr zugetragen haben.
Weil der Dolmetscher nicht erschien und die Sprachprobleme immer größer wurde, vertagte Richterin Sieglinde Tettmann die Verhandlung.
Der Angeklagte hatte zuvor alle Vorwürfe abgestritten. Er erklärte, dass er schon seit vier Jahren mit dem etwas älteren Landsmann und dessen Familie befreundet sei. Doch an jenem Tag im April habe es Ärger zwischen beiden gegeben. Der andere habe ihn dauernd beobachtet, sei ihm gefolgt und habe ihn schließlich am Rucksack festgehalten. Er habe sich als "Hurensohn" beschimpfen lassen müssen, sagte er vor Gericht.
"Das ist plötzlich passiert"
"Ich wollte nur, dass er weggeht", so der Angeklagte. Eine Erklärung, warum plötzlich die Nase seines Freundes geblutet habe, konnte der 35-Jährige nicht liefern. "Das ist plötzlich passiert", meinte er nur. Auf keinen Fall habe er geschlagen. "Das ist doch mein Freund", beteuerte er.
Nach dem Vorfall hatten beiden Streithähne offenbar noch am selben Abend miteinander telefoniert und sich versöhnt. Auch in den vergangenen Monaten habe man sich mehrfach getroffen und miteinander gegessen, entlockte Verteidiger Ralph Pittroff seinem Mandanten.
Stress zwischen den beiden Männern hatte es allerdings wohl schon im Vorfeld gegeben.
Das vermeintliche Opfer belastete den Angeklagten vor Gericht nicht. Wie es zur blutigen Nase gekommen sei, könne er sich nicht erklären. Aufgrund massiver Sprachprobleme vertagten Staatsanwalt Jochen Götz und Richterin Sieglinde Tettmann die Verhandlung. Nur ein Übersetzer könne dem Zeugen verständlich machen, dass er im Zeugenstand die Wahrheit sagen muss, um sich nicht selbst strafbar zu machen, meinten beide.