Regenrückhaltebecken "Gilgenweiher" muss vergrößert werden

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Zur Erlangung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis muss das vorhandene Regenrückhaltebecken "Gilgenweiher" vergrößert werden, außerdem muss eine Sedimentationsanlage zur Reinigung des anfallenden S...

Zur Erlangung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis muss das vorhandene Regenrückhaltebecken "Gilgenweiher" vergrößert werden, außerdem muss eine Sedimentationsanlage zur Reinigung des anfallenden Straßenwassers erstellt werden. Das Regenrückhaltebecken dient der Entwässerung des Gewerbegebietes Nord, des Baugebietes Zeppelinstraße, des direkt anschließenden Außengebiets der Stadt und einem Teil der dortigen Staatsstraße 2244.

Vereinbarung mit dem Freistaat

Wie Bürgermeister German Hacker (SPD) in der Stadtratssitzung am Donnerstagabend erklärte, ist die Stadt mit einem Anteil von 91 Prozent der angeschlossenen Flächen der Hauptnutzer des Regenrückhaltebeckens. Die Sedimentationsanlage diene ausschließlich der Entwässerung der Staatsstraße. Das Becken bleibt im Eigentum der Stadt und in der abzuschließenden Vereinbarung werden die eingeleiteten Straßenflächen der St 2244 (1,26 ha) definiert. Zusätzlich regelt die Vereinbarung, dass sich der Freistaat Bayern mit 50 Prozent an den Kosten des Wartungsweges beteiligt und vollumfänglich die Herstellungskosten der Sedimentationsanlage zu tragen hat. Diese geht dann in das Eigentum des Freistaates Bayern über. Der Anteil der Stadt beträgt dabei knapp 552 000 Euro und der Freistaat bezahlt rund 225 000 Euro.

Auf Nachfrage von Retta Müller-Schimmel (Grüne), ob eine Sedimentationsanlage überall bei der Straßenentwässerung eingebaut werden muss, erklärte Christian Bendler von den Herzo-Werken, dass dies nach der Rechtslage verlangt werden kann, wenn das Niederschlagswasser einer Straße versickern soll oder einem offenen Gewässer zugeführt wird.