In Wartenfels gab es schon im Jahr 1676 eine Schule, die unter kirchlicher Obhut stand. 1802 trat die Schulpflichtordnung in Kraft. Kurz darauf wurde das Schulwesen verstaatlicht.
Siegfried Sesselmann Im Jahre 1489 verlangte der Bamberger Fürstbischof - zwischen 1151 und 1803 gehörte Stadtsteinach und Wartenfels zum Territorium der Bamberger Fürstbischöfe - jeder Pfarrer solle einen Schulmeister anstellen, der das Amt des Stadtschreibers sowie das Kirchenamt mit übernehmen könne. Er solle sowohl dem Pfarrer und den Gotteshausmeistern als auch dem Rat (Gemeindeschreiberei) schwören. Sicherlich gab es zu dieser Zeit noch kein eigenes Schulhaus. Vielmehr stellte der Pfarrer oder ein Bürger eine große Stube zum Unterricht bereit.
Die Schülerzahl war zunächst klein und wuchs allmählich und die Schule wurde ausschließlich von Buben besucht. Die Schulmeister nahmen von jedem Schüler Schulgeld, doch reichte diese Einnahmequelle nicht zum Leben. Als zu vermittelnde geistige Güter, die auswendig zu lernen waren, galten das Glaubensbekenntnis, das Vaterunser und die Gebote, Musik und Gesang dienten dem Gottesdienst.
Religion, Lesen und Schreiben
Neben den Schulen an Domstiften sollten überall auch Pfarrschulen entstehen, in denen die Grundlagen der Religion sowie Lesen, Schreiben, Singen zu lehren sei und zwar in deutscher Sprache (deutsche Schule im Gegensatz zur Lateinschule). Das rechtschaffene, sittliche Betragen war das wichtigste Anliegen der Erziehung unter Aufsicht der Kirche.
Erste Erwähnungen
In Ortschaften mit eigener Kirche sind in unserem Gebiet erste Erwähnungen von Schulen zu nennen: Ludwigschorgast 1529, Kupferberg 1557, Marienweiher 1593, Rugendorf 1620, Enchenreuth 1671, Guttenberg 1671, Wartenfels 1676, Presseck 1692, Untersteinach 1707 und Grafengehaig 1731. Sicherlich gab es bereits vorher Schulmeister, die die Kinder unterrichteten, doch momentan sind nur diese ersten Nennungen bekannt.
Nachdem der letzte Fürstbischof von Bamberg 1796 von den Franzosen floh, wurde das Hochstift Bamberg bis 1802 französisch, 1803 kurbayrisch und 1806 in das Königreich Bayern eingegliedert. Das benachbarte Markgrafentum Bayreuth-Kulmbach wurde 1791 an Preußen abgetreten und nach dem Zusammenbruch Preußens gegen die Franzosen im Jahre 1806 wurde Kulmbach 1810 ebenfalls bayrisch. Auch der Einfluss Preußens stieß eine fällige Schulentwicklung an. Bis 1813 war Bayern mit Napoleon verbündet und diese Zeit brachte dem bisher vernachlässigten Schulwesen einen deutlichen Entwicklungsschub und wurde nun von staatlicher Seite aus reformiert. Der Einfluss der Kirche sollte zurückgedrängt werden, was nur bedingt gelang.
Als eigentliche Gründungsurkunde des gemäß den Allgemeinen Grundsätzen der Regierung intendierten Volksschulwesens gilt die Schulpflichtverordnung vom 23. Dezember 1802, die unter massiver Strafandrohung für alle "Kinder vom 6ten bis wenigst ins vollstreckte 12te Jahr" den Schulbesuch "das ganze Jahr hindurch, von Mitte des Julius bis 8ten September, als er gewöhnlichen Erntezeit ausgenommen" vorschrieb.
Lehrerbildung vereinheitlicht
Hinzu kam am 11. Juni 1809 ein "Allgemeines Regulativ für die Ordnung der Schullehrer-Seminarien und die Bildung der Volksschullehrer", das erstmals die in den verschiedenen Landesteilen vorfindlichen Formen der Lehrerbildung vereinheitlichte und mit der seminaristischen Lehrerbildung jenen Typ Lehrerbildung schuf, der in Bayern für annähernd 150 Jahre bestimmend sein sollte.