STephan Herbert Fuchs Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Noch immer glauben viele, sie könnten ihrem Hass im Netz freien Lauf lassen. Bestes Beispiel ist ein 22-jähriger arbe...
STephan Herbert Fuchs
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Noch immer glauben viele, sie könnten ihrem Hass im Netz freien Lauf lassen. Bestes Beispiel ist ein 22-jähriger arbeitsloser Mann aus Kulmbach, der auf einer Facebook-Seite mit dem Namen "Chemnitz stellt sich quer" am 13. September indirekt dazu aufgerufen hatte, Moscheen niederzubrennen. Das Amtsgericht wertete diese Androhung von Straftaten als Störung des öffentlichen Friedens und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 900 Euro.
Der 22-Jährige hatte von Anfang an zugegeben, dass er es war, der den Facebook-Eintrag gepostet und dafür auch noch einige Likes bekommen hatte. Leugnen wäre ohnehin zwecklos gewesen, denn der junge Mann war tatsächlich so naiv, dass er den Eintrag unter seinem vollen Namen und mit Bild veröffentlicht hatte. Ein aufmerksamer Bürger hatte einen Screenshot an die Polizei weitergeleitet.
Die Bayreuther Kripo wurde daraufhin sofort tätig. Der Angeklagte habe sofort alles eingeräumt, sich entschuldigt und sein Handeln als Blödsinn bezeichnet, sagte der Ermittler.
"Es tut mir leid und es wird auch nicht mehr vorkommen", blieb der wegen schweren Bandendiebstahls vorbestrafte Angeklagte auch vor Gericht kleinlaut. Richterin Sieglinde Tettmann nahm ihm das trotzdem ab. Der junge Mann habe erkannt, wie gefährlich eine solche Äußerung sein kann, sagte die Richterin. "Wenn viele Menschen bei derartigen Gedanken mitschwimmen, könnte dadurch eine gefährliche Massenbewegung entstehen, denn viele fühlen sich bestätigt. Und genau das könne extrem gefährlich werden." Die Richterin ging aber auch davon aus, dass sich der Angeklagte der Tragweite seines Handels nicht bewusst gewesen sei, sonst hätte er seine Äußerung sicherlich nicht unter seinem Namen getätigt.
Der Facebook-Eintrag war
allerdings nicht der einzige Anklagepunkt. Der Angeklagt soll außerdem einen 23-Jährigen aus dem Landkreis schwer verprügelt haben. Dieser war aber nicht nur Opfer, sondern soll ebenfalls Täter gewesen sein. Deshalb saß er auch auf der Anklagebank. Die beiden jungen Leute hatten sich gegenseitig angezeigt. Hintergrund war ein Streit um die Freundin des 23-Jährigen.
Die Fäuste flogen
Im Stadtgebiet flogen dann die Fäuste. Einer drückte den anderen an ein Auto, der andere drückte dem ersten die Luft ab, von Würgegriffen war die Rede, von sekundenlanger Atemnot und heftigen Schmerzen.
Weil das Ganze ein wechselseitiges Verfahren war, das sich dermaßen hochgeschaukelt hatte, stellte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen der Körperverletzungen kurzerhand und ohne Auflagen ein.