Die Stimmung ist spitze, die Kostüme einmalig, Bier und Wein schmecken noch besser als sonst. Im Fasching gilt der Ausnahmezustand. Doch im Straßenverkehr gelten die selben Gesetze wie immer. Die Polizei kontrolliert verstärkt.
Friederike Stark
Während die einen ausgelassen und kostümiert mit einem Glas Bier in der Hand feiern, müssen die anderen auf Streife, und zwar in stärkerer Besetzung als an anderen Tagen im Jahr. "An Fasching führen wir wie jedes Jahr selbstverständlich wieder verstärkt Verkehrskontrollen durch", sagt Norbert Mohr, der Chef der Polizeiinspektion in Haßfurt. Und deswegen werden auch mehr Beamte im Einsatz sein. "Wann und wo verrate ich aber natürlich nicht", sagt Mohr lachend.
Kontrollen als Prävention
Ihm, so sagt Mohr, komme es ganz gelegen, wenn darüber informiert wird, dass verstärkt kontrolliert wird. "Denn die Erfahrung der letzten Jahre zeigt: Kontrollen sind die beste Prävention", meint er.
Dabei gehe es keineswegs darum, an Fasching den Spaß zu minimieren. Ganz im Gegenteil: Damit an Fasching niemandem der Spaß vergeht, will die Polizei rechtzeitig über die Gefahren von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr aufklären.
Schließlich soll in der Fastenzeit niemand auch auf seinen Führerschein verzichten müssen. Denn die Konsequenzen für eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind weitreichend. Bereits ab einem Alkoholblutwert von 0,5 Promille oder einem nachweisbaren Drogenkonsum sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und mindestens einen Monat Fahrverbot vor. Da kommt dem angetrunkenen Faschingsnarr eine Taxifahrt mit Sicherheit billiger.
Probleme für den Beruf
Außerdem würde ein Fahrverbot mitunter existenzgefährdend sein, schreibt etwa die Polizei in einer Pressemitteilung. Schließlich würde sich der Verlust des Führerscheins in vielen Fällen direkt auf den Arbeitsplatz auswirken, aber auch zu erheblichen Einschränkungen im Privatbereich führen. Wer gar mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut hat und hinterm Steuer sitzt, begeht auch ohne Unfall eine Straftat, die mit empfindlichen Geldstrafen geahndet wird.
Polizeichef Mohr warnt darüber hinaus vor allem vor dem "Rantrinken" an den noch erlaubten Promillewert. "Denn wer einen Unfall verursacht, der erfüllt schon bei einem Wert ab 0,3 Promille einen Straftatbestand", erklärt Mohr. Gerade an Fasching, wenn alle gut drauf und ein wenig überdreht sind und im Auto "Halligalli" herrscht, wie es Mohr formuliert, da kann der Fahrer schon mal schnell abgelenkt sein und einen kleinen Unfall verursachen. "Dann kann schon das zweite Bier zu viel gewesen sein und der Wert ist über 0,3 Promille", warnt der Beamte.
Kein Alkohol, keine Zweifel
Freilich ist es daher das sinnvollste, als Fahrer gleich ganz auf den Alkohol zu verzichten. "Für Fahranfänger gilt während der Probezeit sowieso die Null-Promille-Grenze", sagt Mohr. Zwei Jahre lang kommen die Fahranfänger somit gar nicht in die Bredouille zu überlegen, ob sie mit dem nächsten Getränk den erlaubten Promillewert überschreiten oder nicht.
Doch Mohr lobt auch die Autofahrer im Landkreis: "Wir haben festgestellt, dass in den vergangenen zehn bis 15 Jahren immer mehr Fahrer den Grenzwert gar nicht erst erreichen", so Mohr. Eine Entwicklung, die den Polizeibeamten sehr freut und zeigt, dass die Präventionsarbeit von Erfolg geprägt ist.