Der Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums für die Schulen sagt zum Thema Lüften folgendes: Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten enorme B...
Der Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums für die Schulen sagt zum Thema Lüften folgendes:
Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern.
Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (mindestens 5) vorzunehmen, wenn möglich auch öfters während des Unterrichts.
Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, weil durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.
Ist eine solche Stoßlüftung oder Querlüftung nicht möglich, weil zum Beispiel die Fenster nicht vollständig geöffnet werden können, muss durch längere Lüftungszeit und das Öffnen von Türen ein ausreichender Luftaustausch ermöglicht werden.
Bei Räumen ohne zu öffnende Fenster oder mit raumlufttechnischen Anlagen ohne oder mit zu geringer Frischluftzufuhr hat die Schulleitung mit dem zuständigen Sachaufwandsträger geeignete Maßnahmen zu treffen (zum Beispiel zeitweise Öffnung an sich verschlossener Fenster). red