von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank Pretzfeld — Mit 12:0 Stimmen hat der Marktgemeinderat Pretzfeld die Stellungnahme der Ingenieurgesellschaft Weyrauther aus Bamberg zur Kenn...
von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank
Pretzfeld — Mit 12:0 Stimmen hat der Marktgemeinderat Pretzfeld die Stellungnahme der Ingenieurgesellschaft Weyrauther aus Bamberg zur Kenntnis genommen. Diese befasst sich mit dem Zustand der für die Einleitung von Mischwasser in die Trubach zuständigen Regen-entlastungsanlagen.
Wie Bürgermeisterin Rose Stark (SPD/Öko) dem Gremium noch einmal in Erinnerung rief, hatte der Markt im vergangenen Jahr die Neuerteilung der wasserrechtlichen Genehmigung zur Einleitung von Mischwasser aus den drei Regenüberlaufbecken und zwei Regenüberläufe beantragt.
Um festzustellen, ob die Regenentlastungen noch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, hatten die Planer jetzt die Regenentlastungseinrichtungen neu berechnet und gleichzeitig deren baulichen Zustand bewertet.
Dabei wurden unter anderem für den Regenüberlauf (RÜB II) in Altreuth die Nachrüstung einer Tauchwand zur Rückhaltung vo Schwimmstoffen vorgeschlagen; diese soll künftig den Ausfluss der unansehnlichen Rückstände aus der Kanalisation bei Starkregenereignissen auf ein Minimum reduzieren.
Nicht einverstanden Die Experten wurden außerdem damit beauftragt, bis Ende Juni eine Bedarfsplanung für die Instandsetzung sämtlicher Regen-entlastungen zu erstellen. Nicht mit der Maßnahme einverstanden zeigte sich dabei eine Grundstückseigentümerin aus der Brunnenstraße, die sich gegen den Überlauf des Regenrückhaltebeckens (RÜB II) in den Graben in der Altreuthstraße wandte.
Der Graben sei auf bis zur Brücke an der Brunnenstraße in Privateigentum; er war indes ursprünglich einmal Bestandteil des ehemaligen Wiesen-Bewässerungssystems und wird seit rund 50 Jahren ohne Einverständnis der Besitzer von der Gemeinde für diverse Ab- und Oberflächenwässer genutzt.
Einwände von Eigentümerin Da der Ist-Zustand untragbar sei und auch die Hochwassersituation in der Brunnenstraße unnötig verschärft werde, bedarf es laut der Eigentümerin dringend einer anderen Lösung.
Diese könne aber nur im Rahmen einer privaten Regelung erfolgen, wie die Forchheimer Behörde der Grundstückseigentümerin bereits in einem Schreiben im Juni 2012 mitgeteilt hatte. Bei den Straßen- und Wässergräben handele es sich um Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Es gebe damit keine Unterhaltspflicht für den Markt Pretzfeld.