Platz für junge Familien

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Eine nochmalige Nachfrage der Gemeinderäte aus dem Ortsteil Schlüsselau hat die Meinung von Bürgermeister Jakobus Kötzner (AWL) bestätigt: Häuslebauer wünschen sich heute nicht mehr so große Grundstüc...

Eine nochmalige Nachfrage der Gemeinderäte aus dem Ortsteil Schlüsselau hat die Meinung von Bürgermeister Jakobus Kötzner (AWL) bestätigt: Häuslebauer wünschen sich heute nicht mehr so große Grundstücke wie noch vor Jahren.

Mit der Ausweisung von Bauland in dem etwa 380 Einwohner zählenden Ortsteil Schlüsselau reagiert die Gemeinde auf die Anfrage von jungen Familien, die in ihrem Heimatort bleiben und dort bauen möchten. In der Ratssitzung wurde durch einstimmigen Beschluss der Bebauungsplan für ein neues Baugebiet in Schlüsselau auf den Weg gebracht.

"Jungenhofener Weg II" heißt das neue Wohnquartier, das auf der rechten Seite ortsauswärts in Richtung Jungenhofen entstehen soll. In der Dezember-Sitzung lagen den Räten noch zwei Entwurfsvarianten zur Entscheidung vor. Die Grundstückszuschnitte der ersten Variante hätten 13 Bauparzellen ergeben. In der zweiten Variante waren 15 Bauplätze vorgesehen. Jetzt entschieden sich die Räte, der Nachfrage entsprechend, für das Modell mit den kleineren Parzellen. Es konnte sogar noch ein weiteres Baugrundstück eingeplant werden. Denn das benötigte Regenrückhaltebecken, ursprünglich innerhalb des Plangebiets, konnte außerhalb der Wohnbauflächen auf gemeindeeigenem Grund situiert werden.

Auf dem rund 1,3 Hektar umfassenden Plangebiet konnten somit 16 Parzellen vorgesehen werden, die in zwei Bauabschnitten erschlossen werden sollen. Neun Baugrundstücke haben Größen zwischen 630 und 740 Quadratmetern, sieben Parzellen sind zwischen 580 und 840 Quadratmeter groß.

Ein weiteres kleines Baugebiet soll im Verfahren einer Ortsabrundungssatzung im Gemeindeteil Wingersdorf entstehen. Auf dem etwa 3900 Quadratmeter großen Areal "Alter Bahnhof", das sich in Privateigentum befindet, werden durch die Überplanung drei Baugrundstücke ausgewiesen. Parallel zu den Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert.