Rentweinsdorf — Der Bürgermeister wollte aufs Tempo drücken, weil Termine drängen. Bis Jahresende soll über den Bau einer Gerätehalle entschieden sein, die der Sohn eines Gemeinder...
Rentweinsdorf — Der Bürgermeister wollte aufs Tempo drücken, weil Termine drängen. Bis Jahresende soll über den Bau einer Gerätehalle entschieden sein, die der Sohn eines Gemeinderatsmitglieds nordwestlich des Müller-Gewerbeareals bauen wollte und dazu schon umfangreiche Erdarbeiten hatte vornehmen lassen. Den "Bau"-Platz hatte er vorher der Gemeinde abgekauft, das Landratsamt hatte die Arbeiten einstellen lassen, weil ohne Baugenehmigung mit de Arbeiten begonnen worden war, wie im November 2014 mitgeteilt wurde. Auch der Gemeinderat hatte mit knapper Mehrheit dem Bauvorhaben das Einvernehmen verweigert.
Jetzt unternahm Bürgermeister Sendelbeck nach "mehreren Besprechungen beim Notar und im Landratsamt auch mit dem Rechtsexperten dort" einen erneuten Vorstoß, um dem Bauwerber zu helfen: Über eine Einbeziehungssatzung (früher: Ortsabrundungssatzung) für den Kammersteig solle ein Baurecht eingeräumt werden. Bis zum Jahresende sei dies notwendig, sagte Sendelbeck. "Dann muss er den Bauplatz behalten", zitierte der Bürgermeister den Notar. Der Umkehrschluss: Ansonsten muss die Gemeinde das Areal zurückkaufen. 28 Träger öffentlicher Belange müssen in dem Verfahren gehört werden, so Sendelbeck.
So schnell wollte Zweiter Bürgermeister Kurt Weißheimer (ÜWG) den schon einmal ablehnten Bauantrag nicht sanktionieren. Ihm war wichtig, ob eine Abbiegespur auf der Staatsstraße Richtung Kirchlauter gefordert wird, die von der Gemeinde bezahlt werden müsste. Weißheimer: "Wir haben Planungskosten, und, und und ...". Da wurde der Bürgermeister ungeduldig: "Es gibt keinen Schriftverkehr über eine Linksabbiegespur. Wenn wir das Thema noch einmal verschieben, dann scheitert's."
Volker Zürl (CSU) ließ nicht locker: "Wir haben es mehrfach angesprochen, dass wir Klarheit haben wollen, ob eine Abbiegespur gefordert wird, bevor wir 5000 Euro für eine Planung ausgegeben." Daher forderte Zürl zunächst einen Ortstermin.
Damit steht er nicht allein. Aus dem Landratsamt erfuhr unsere Zeitung, dass es "beim Gespräch mit Bürgermeister Sendelbeck im Landratsamt die baurechtlichen Fragen zum besagten Bauvorhaben nur am Rande angesprochen wurden", so die Pressesprecherin des Landratsamtes, Moni Göhr.
Landratsamt sieht Probleme Nach wie vor gehe es bei dem angesprochenen Vorgang um die Bebaubarkeit des fraglichen Grundstückes, das von der Gemeinde verkauft worden ist.
Konkret sei die Erschließung als Voraussetzung für die gewünschte Bebauung das Problem. "Dem Bürgermeister bzw. der Gemeinde wurde angeraten, zunächst nochmals Gespräche mit dem für die straßenmäßige Erschließung zuständigen Staatlichen Bauamt zu führen. Erst nach Klärung der Erschließungsfrage macht es Sinn, die weiteren Voraussetzungen (Notwendigkeit planungsrechtlicher Schritte wie Bebauungsplan oder Einbeziehungssatzung) mit dem Bauamt am Landratsamt abzuklären", heißt es wörtlich aus der Behörde, was etwas anders klingt als die Sendelbecksche Darstellung.
Er verschloss sich den Bedenken aus dem Rat aber nicht. "Mit dem Ortstermin habe ich kein Problem, aber dann bekommen wir ein Problem mit dem Terminplan." Volker Zürl fragte noch nach, ob die erbetene Stellungnahme des Gemeindetages vorliege? Dazu Sendel beck: "Da ist noch nix da." RK