Oma und Nachbarin: als Frau Prell die Möbelfirma geprellt

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Eine verwitwete Oma und ihre deutlich jüngere Nachbarin waren wegen Betrugs und Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht Forchheim angeklagt. Die ältere Frau wurde zu vier Monaten und die jüngere zu zwei...

Eine verwitwete Oma und ihre deutlich jüngere Nachbarin waren wegen Betrugs und Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht Forchheim angeklagt. Die ältere Frau wurde zu vier Monaten und die jüngere zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Beide Strafen setzte Amtsrichterin Silke Schneider zur Bewährung auf drei Jahre aus.

Der Oma fehlte es Mitte 2017 an flüssigen Mitteln; noch dazu hat sie ungefähr 30 000 Euro Schulden. Aber es fehlte ihr auch ein Schrank. Da kam sie mit ihrer Nachbarin auf eine Idee: Man könne doch ein gutes Möbelstück unter einer falschen Identität im Internet bestellen. Gesagt, getan.

Schon am frühen Morgen ging beim Baur-Versand die Bestellung eines Kleiderschranks für 700 Euro ein. Als Bestellerin gaben die beiden eine Renate Prell an, die just an der Adresse der Jüngeren wohnen sollte.

Als die Lieferung anstand, klebte sie auf ihr Klingelschild den Namen Prell. Der Lieferant brachte die Pakete und ließ einen Lieferschein unterzeichnen. Die vermeintliche Frau Prell schrieb ihren Namen darauf. Einige Tage später brachte sie den Schrank zu ihrer älteren Nachbarin. Und damit sollten auch deren Aufbewahrungsprobleme gelöst sein. "Es hätte ja fast geklappt", meinte die Richterin mit Blick auf den langen Zeitraum, bis die Identität feststand.

Firma findet Identität heraus

Doch die Firma war findig, als "Frau Prell" nicht zahlte, und fand mit einigem Aufwand die wahren Bestellerinnen heraus. Die Firma einigte sich mit der Empfängerin, dass sie den Möbelpreis in monatlichen Raten abstottern könne. 300 Euro hat sie so schon beglichen. "Das war eine ganz blöde Aktion", räumte sie sofort in der Verhandlung ein. Der Amtsrichterin schien die Sache "ganz schön ausgeklügelt. Sowas macht man nicht alle Tage".

Juristisch steckt auch einiges dahinter: Wer etwas kauft, obwohl er nicht zahlen kann oder will, aber so tut, der begeht einen Betrug. Das trifft auf die ältere Frau zu. Weil ihr die jüngere dabei geholfen hat, heißt der Vorwurf ihr gegenüber Beihilfe zum Betrug.

Urkundenfälschung

Das Unterschreiben des Lieferscheins mit einem falschen Namen ist eine Urkundenfälschung. Dazu hat sie die Oma nach Plan verleitet, so dass der Vorwurf ihr gegenüber auf Anstiftung zur Urkundenfälschung lautete. Und da hilft es gar nichts, wenn man das Ganze der Freundschaft willen gemacht haben will. Und auch nicht, dass man eine Privatinsolvenz mit 10 000 Euro Schulden hinter sich hat. Die miese finanzielle Lage beider brachte Staatsanwalt Stefan Meyer nicht beim Strafmaß an, aber bei den Bewährungsauflagen. Moderate Arbeitsstunden forderte er.

Doch sofort reagierte die Oma: Sie wolle lieber eine Geldauflage, weil sie wenig Zeit habe, da sie oft ihre Enkel betreuen müsse. Bei der laufenden Schuldentilgungslast schien Schneider das nicht sonderlich realistisch. Ausdrücklich gab sie zu bedenken, dass bei Nichtzahlen oder größerem zeitlichen Verzug eine Bewährung von ihr, der Richterin, widerrufen werden könne und dann die Freiheitsstrafe verbüßt werden müsse. Trotzdem blieb die ältere Frau bei ihrem Wunsch. So verhängte die Richterin dann eine Geldauflage von 300 Euro, dem niedrigen Einkommen angemessen. Die jüngere Frau muss dagegen 50 Arbeitsstunden bei der Arbeiterwohlfahrt ableisten. Beide Frauen nahmen das Urteil an.